Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundlichere Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr (Flexible Bedienformen)
Wenn Sie neue und alternative Angebote im ÖPNV schaffen möchten, um den ÖPNV attraktiv zu gestalten und zu einer stärkeren Nutzung des ÖPNV beizutragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Niedersachsen
- Förderbereich
- Infrastruktur,Mobilität
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Schaffung von nachhaltigen und flexiblen Mobilitätsangeboten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Sie erhalten die Förderung für
- die Einrichtung und der Betrieb von flexiblen Bedienformen im ÖPNV mit Angeboten, die den Linienverkehr in Räumen und Zeiten schwacher Nachfrage ergänzen und besonders auf wechselnde Nachfrage zugeschnitten sind, - den Betrieb alternativer Bedienungsangebote und digitaler On-Demand-Verkehre außerhalb des klassischen ÖPNV, - Maßnahmen zur Verbesserung der zielgerichteten Einführung der flexiblen Bedienformen und alternativen Bedienungsangebote (Machbarkeits-/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Konzepte für Angebotsformate unter Einbeziehung von Nutzerinnen und Nutzern, Maßnahmen zur Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 600.000 bei einer Laufzeit von normalerweise 36 Monaten. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- niedersächsische Aufgabenträger im Sinne des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) sowie unbeschadet von dieser Aufgabenträgerschaft Landkreise, kreisfreie Städte oder kreisangehörige Gemeinden, - natürliche Personen oder juristische Personen des privaten Rechts, die Personenbeförderungsleistungen erbringen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhaben in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen. - Die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts muss sichergestellt sein. - Beachten Sie bitte, dass - geförderte Vorhaben normalerweise zur öffentlichen Nutzung für jede Person offenstehen und grundsätzlich eine Bündelung individueller Fahrtwünsche ermöglichen müssen, - der zuständige ÖPNV-Aufgabenträger bestätigen muss, dass der mit Ihrem Vorhaben beabsichtigte Verkehr mit bereits vorhandenen ÖPNV-Angeboten nicht befriedigend bedient werden kann und dass Ihr Vorhaben mit dem bestehenden regionalen ÖPNV-Angebot abgestimmt ist.
- Besteht für Ihr Vorhaben eine Genehmigungspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), müssen Sie die Genehmigung vorlegen; ist das Vorhaben nicht genehmigungspflichtig, genügt eine entsprechende formlose Bestätigung der zuständigen Genehmigungsbehörde. - Sie müssen nachweisen, dass Ihr Vorhaben mit den Vorgaben des jeweiligen Nahverkehrsplans vereinbar ist und Luftqualitätspläne, Klimaschutzpläne sowie Verkehrsentwicklungs- oder Mobilitätspläne – soweit vorhanden – berücksichtigt. - Bei Vorhaben, die von mehreren Antragsberechtigten gemeinsam durchgeführt werden, muss eine Partnerin oder ein Partner aus dem Zusammenschluss als Hauptadressatin oder Hauptadressat und verantwortliche Zuwendungsempfängerin oder verantwortlicher Zuwendungsempfänger auftreten. - Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nach dem entsprechenden Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung vom 21. Juni 2023, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 22 vom 21. Juni 2023, S. 454; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung vom 7. Mai 2024, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 218 vom 8. Mai 2024, S. 1.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.