Kommunaler Breitbandkredit Niedersachsen
Wenn Sie in den Ausbau der glasfaserbasierten passiven Netzinfrastruktur investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Niedersachsen
- Förderbereich
- Digitalisierung,Infrastruktur,Smart Cities & Regionen
- Förderberechtigte
- Kommune
Kurzzusammenfassung
Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) unterstützt kommunale Investitionen in Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Projektkosten. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen in Niedersachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen das Vorhaben in Gebieten ohne moderne Breitbandnetze durchführen, in denen aktuell eine Datenübertragungsrate von weniger als 30 Megabit pro Sekunde erreicht wird und in denen die privatwirtschaftlichen Telekommunikationsunternehmen keine Erschließungsmaßnahmen mit eigenen Mitteln in den nächsten 3 Jahren planen (sogenannte weiße Next Generation Access-Flecken). - Die Netze müssen Anschlüsse für Privat- und für Geschäftskunden bieten. - Bei der Zugangstechnologie muss es sich mindestens um Fibre-To-The-Curb (FTTC) oder Fibre-To-The-Building (FTTB) handeln. - Sie erhalten die Förderung nur für passive Netzinfrastrukturkomponenten. - Der Betreiber der Netze muss ein privatwirtschaftliches Unternehmen sein, das die dafür erforderlichen aktiven Netzkomponenten auf eigene Kosten bereitstellt.
Rechtsgrundlage
Merkblatt der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) vom 27. Juni 2018.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.