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Landaktuell gelistetZuschuss

Förderung der Schulsozialarbeit sowie der sozialraumorientierten SchulsozialarbeitPlus

Wenn Sie als Träger der öffentlichen Jugendhilfe Maßnahmen zur Schulsozialarbeit oder zur sozialraumorientierter Schulsozialarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Ebene
Land
Förderbereich
Gesundheit & Soziales
Förderberechtigte
Kommune

Kurzzusammenfassung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Durchführung von Schulsozialarbeit sowie von sozialraumorientierter SchulsozialarbeitPlus. Sie erhalten die Förderung für Schulsozialarbeit mit folgenden Schwerpunktaufgaben:

- Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von Schülerinnen und Schülern zur Erschließung eigener Ressourcen und Lebensperspektiven, - Vermeidung und Abbau sozialer Benachteiligungen und individueller Beeinträchtigungen, - Entgegenwirken von Ausgrenzungen und Risiken des Scheiterns in der Schule, - sozialpädagogische Begleitung von Schülerinnen und Schülern unter Einbeziehung von regionalen Unterstützungsmöglichen in ihrem Lebensumfeld, - Unterstützung der beruflichen Orientierung und Förderung der Ausbildungsfähigkeit zur Erleichterung des Übergangs von der Schule in die Ausbildung und eine selbstständige Lebensführung, - sozialpädagogische Beratung der Personensorgeberechtigten und Lehrkräfte der Schülerinnen und Schüler sowie inner- und außerschulische Kooperation und Koordinierung. Bei der SchulsozialarbeitPlus werden vor allem folgende Schwerpunktaufgaben gefördert:

- das Erschließen von Kooperationspartnern im sozialen Umfeld für den Lebens- und Lernort Schule, - das partizipative gemeinsame Erkunden der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler anzuleiten beziehungsweise Instrumente und Methoden hierfür zu entwickeln und bereitzustellen, - die Teilnahme an Kooperationstreffen und Workshops der Fachkräfte der Schulsozialarbeit zur inhaltlichen Ausgestaltung und Weiterentwicklung der sozialraumorientierten Schulsozialarbeit, - das partizipative Entwickeln von Lösungsstrategien und Projekten unter Einbeziehung bestehender außerschulischer sozialräumlicher Unterstützungspotenziale für den Lebens- und Lernort Schule zu ermöglichen sowie - in Einzelfällen die sozialpädagogische Begleitung von Schülerinnen und Schülern sowie die Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von Schülerinnen und Schülern unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen und Lebenswelten von jungen Menschen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Die Personen, die Sie in der Schulsozialarbeit beschäftigen, müssen mindestens für 15 Stunden pro Woche in dem Projekt eingesetzt werden. - Sie müssen über die beantragten Mittel hinaus zusätzlich Mittel in mindestens der Höhe der abgerechneten ESF+-Mittel verwenden.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport vom 15. Juni 2023, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 27 vom 3. Juli 2023, S. 466; geändert am 18. November 2024, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 50/2024, S. 1004

Verfahrensablauf

Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Landesamt für Gesundheit und Soziales.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.