Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) für junge Menschen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Mecklenburg-Vorpommern
- Förderbereich
- Gesundheit & Soziales
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ). Die Förderung erhalten Sie für Projekte in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, in Einrichtungen der Kindertagesförderung, Denkmalpflege, Kultur, Demokratie, Flüchtlingsarbeit, des Sports oder in Jugendbildungs- und Übernachtungsstätten nach den Regelungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 185,00 je Monat, an dem ein junger Mensch am FSJ teilnimmt. Beachten Sie bitte, dass für eine Förderung nur Teilnehmendenmonate mit einer Teilnahme von mindestens 6 Tagen am FSJ berücksichtigt werden. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen als Träger des FSJ nach den Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen sein. - Sie müssen sicherstellen, dass die Bestimmungen des JFDG während der Durchführung des Projektes eingehalten werden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport vom 17. Oktober 2022, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 45 vom 7. November 2022, S. 635.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.