Förderung der Jugendsozialarbeit
Wenn Sie als Träger der öffentlichen Jugendhilfe Maßnahmen zur Jugendsozialarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Mecklenburg-Vorpommern
- Förderbereich
- Gesundheit & Soziales
- Förderberechtigte
- Kommune
Kurzzusammenfassung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF)+ bei der Durchführung der Jugendsozialarbeit. Dabei berücksichtigen Sie die unterschiedlichen Lebenslagen der jungen Menschen sowie die Bedarfe, Anliegen und Erfahrungen aller Geschlechter im Hinblick auf individuelle und soziale Entwicklung der jungen Menschen. Sie erhalten die Förderung für Jugendsozialarbeit in Form von Einzelarbeit und Gruppenarbeit sowie die dazu notwendige Netzwerk- und Gremienarbeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt im Jahr 2023 pauschal EUR 2.685,88 je Monat und Einheit (Vollzeitstelle nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder im Sozial- und Erziehungsdienst). Die Pauschale erhöht sich ab 1.1.2024 jährlich um 2,4 Prozent. Bei Teilzeittätigkeit verringert sich die monatliche Pauschale anteilig. Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Personen, die Sie in der Jugendsozialarbeit beschäftigen, müssen mindestens für 15 Stunden pro Woche in dem Projekt eingesetzt werden. - Sie müssen über die beantragten Mittel hinaus zusätzlich Mittel in mindestens der Höhe der abgerechneten ESF+-Mittel verwenden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport vom 15. Juni 2023, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 27 vom 3. Juli 2023, S. 463.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.