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Förderung des Städtebaulichen Denkmalschutz

Wenn Sie an einem denkmalgeschützten Mietwohngebäude in Dulsberg eine Fassadensanierung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Ebene
Land
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Privatperson, Unternehmen
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert Ihre denkmalgerechte Fassadensanierung an Mietwohngebäuden im Fördergebiet Dulsberg im Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE). Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen an der Fassade zur Sicherung von erhaltenswerten Gebäuden und historischen Ensemblen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung, sofern Sie gleichzeitig energetisch sanieren. Sie bekommen einen Zuschuss für

- den Mehraufwand für eine Backsteinverkleidung bei Dämmung der Fassade und - den Erhalt von Backsteinfassaden durch eine Fugensanierung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Maßnahme und beträgt maximal bis zu 50 % der Sanierungskosten.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Erbbauberechtigte in Hamburg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Sie bgekommen die Förderung für Ihr Vorhaben nur dann, wenn Sie gleichzeitig eine Förderung für energetische Modernisierungsmaßnahmen (Programmteil A – Energetische Modernisierung oder Programmteil B – Ausstattungsverbesserung und umfassende Modernisierung) erhalten. - Sie müssen die Regelungen für Belegungs- und Mietpreisbindungen beachten. - Sie müssen die Fördervoraussetzungen der Förderrichtlinie für Maßnahmen im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung erfüllen. - Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. - Sie müssen die Finanzierung der Baumaßnahme insgesamt sicherstellen.

Verfahrensablauf

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.