Hamburg Digital Check
Wenn Sie Ideen zu anstehenden Digitalisierungsvorhaben optimieren und in eine geeignete Projektform umwandeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Beratungen erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderbereich
- Beratung,Digitalisierung
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in, Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU gemäß EU-Definition) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hamburg. Hamburg Digital Check ermöglicht die Förderung von Beratungsleistungen, die die Bereiche Informationssicherheit und Digitaler Wandel umfassen. Näheres hierzu regelt die Richtlinie. Beratungsleistungen, die über Hamburg Digital Check gefördert werden, sollen im Ergebnis mit einem konkreten Realisierungskonzept zur Umsetzung der identifizierten Maßnahme enden. Die Beratungsleistung wird mit bis zu 50 % der Ausgaben bezuschusst. Die maximale Fördersumme beträgt hierbei 7.500 EUR. Förderfähig sind Ausgaben für Beratungsdienstleistende, die qualifiziert sind.
Rechtliche Voraussetzungen
Die antragstellenden Unternehmen müssen ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Hamburg haben und KMU sein.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist in digitaler Form über das eAntragsportal (siehe weiterführende Links) zu stellen.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.