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Hamburg Digital Check

Wenn Sie Ideen zu anstehenden Digitalisierungsvorhaben optimieren und in eine geeignete Projektform umwandeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Beratungen erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Ebene
Land
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Existenzgründer/in, Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU gemäß EU-Definition) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hamburg. Hamburg Digital Check ermöglicht die Förderung von Beratungsleistungen, die die Bereiche Informationssicherheit und Digitaler Wandel umfassen. Näheres hierzu regelt die Richtlinie. Beratungsleistungen, die über Hamburg Digital Check gefördert werden, sollen im Ergebnis mit einem konkreten Realisierungskonzept zur Umsetzung der identifizierten Maßnahme enden. Die Beratungsleistung wird mit bis zu 50 % der Ausgaben bezuschusst. Die maximale Fördersumme beträgt hierbei 7.500 EUR. Förderfähig sind Ausgaben für Beratungsdienstleistende, die qualifiziert sind.

Rechtliche Voraussetzungen

Die antragstellenden Unternehmen müssen ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Hamburg haben und KMU sein.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist in digitaler Form über das eAntragsportal (siehe weiterführende Links) zu stellen.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.