Zuwendung für die Stadtteilkonferenz aus Mitteln der Magistratskanzlei
Sie möchten für Ihre Stadtteilkonferenz die jährliche Zuwendung beantragen? Dann melden Sie diese über das Antragsformular Zuwendungen für die Stadtteilkonferenzen an.
Eckdaten
- Fördergeber
- Magistrat der Stadt Bremerhaven
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Bremen
- Förderbereich
- Gesundheit & Soziales
- Förderberechtigte
- Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Zuwendungen sind Leistungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Bremerhaven, die an Stellen außerhalb der Verwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke nach Maßgabe des Haushaltsplanes einmalig oder laufend zur Verfügung gestellt werden. Zuwendungen haben grundsätzlich den Charakter einer freiwilligen Zahlung. Ein Rechtsanspruch der Antragstellenden auf Gewährung einer Zuwendung besteht daher grundsätzlich nicht.
Rechtliche Voraussetzungen
Zuwendungen müssen zweckgebunden sein und dürfen nur gewährt werden, wenn
- am Zuwendungszweck ein erhebliches städtisches Interesse besteht, - die Gesamtfinanzierung im Rahmen der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gesichert ist, - die ordnungsgemäße Geschäftsführung der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers außer Zweifel steht und der Nachweis über die Mittelverwendung gesichert erscheint.
Verfahrensablauf
- Ihren Antrag auf Zuwendungen können Sie online einreichen. - Nutzen Sie dafür den Onlinedienst unter „Formulare“ – „Antrag auf Zuwendungen für die Stadtteilkonferenzen“ - Folgen Sie den Schritten des Onlinedienstes und übermitteln den Antrag digital an die Magistratskanzlei.
Fristen
Der Verwendungsnachweis ist spätestens bis zum 15. März eines Folgejahres vorzulegen.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.