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Landaktuell gelistetZuschuss

Teilnahme an landwirtschaftlichen Messen, Ausstellungen und Maßnahmen der Absatzförderung

Wenn Sie Maßnahmen zum Ausbau und zur Erschließung von Absatzmärkten in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie dem Gartenbau durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Ebene
Land
Fördergebiet
Brandenburg
Förderberechtigte
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der Erschließung und Pflege von Märkten und bei dem Absatz Ihrer Produkte aus dem landwirtschaftlichen, ernährungswirtschaftlichen und gartenbaulichen Bereich. Sie erhalten die Förderung für

- Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Märkten, - Vorhaben zur Absatzförderung mit endbegünstigten Unternehmen: - Organisation und Durchführung von Gemeinschaftsständen auf Messen, Ausstellungen und Märkten, - Projekte zur Absatzförderung mit überregionalem Charakter,

- Verbraucherinformationen zu land- und ernährungswirtschaftlichen Produkten, - Durchführung von Leistungsschauen berufsständischer Organisationen sowie - Präsentation ländlichen Brauchtums sowie Berufswettbewerbe. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Maßnahme. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK).

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme

- berufsständische Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus, - Unternehmen, Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus im Auftrag der endbegünstigten Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus, - Veranstalter regionaler landwirtschaftlicher Messen und Ausstellungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Als Endbegünstigte und Endbegünstigter müssen Sie Ihren Sitz oder eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg haben. - Regionale landwirtschaftliche Messen und Ausstellungen müssen Sie im Land Brandenburg veranstalten. - An Gemeinschaftsständen auf internationalen, nationalen und regionalen Messen, Ausstellungen und Märkten sowie Projekten zur Absatzförderung mit überregionalem Charakter müssen Sie mit mindestens 4 weiteren Unternehmen teilnehmen.

Rechtsgrundlage

Grundsätze des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) vom 1. Februar 2024.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.