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Landaktuell gelistetZuschuss

Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER

Wenn Sie ländliche Räume nachhaltig sichern und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)
Ebene
Land
Fördergebiet
Brandenburg
Förderberechtigte
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Vorhaben, die der nachhaltigen Sicherung und Entwicklung der ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume dienen. Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:

- Regionalmanagement, - Umsetzung von nicht investiven (immateriellen) Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie, - nationale und transnationale Kooperationen Lokaler Aktionsgruppen (LAG) und die Vorbereitung von Kooperationen, - Umsetzung von investiven (materiellen) Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie sowie - Regionalbudgets im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt

- für Regionalmanagement: bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben, - für die Umsetzung von nicht investiven (immateriellen) Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie: bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben, - für nationale und transnationale Kooperationen lokaler Aktionsgruppen sowie für die Vorbereitung von Kooperationen: bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben, - für die Umsetzung von investiven Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie: je nach Antragsteller und Vorhaben zwischen höchstens 65 % beziehungsweise 200.000 EUR und höchstens 80 % beziehungsweise 2 Millionen EUR (2.000.000 EUR) der förderfähigen Gesamtausgaben, - für Regionalbudgets im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie: 100 % der förderfähigen Gesamtausgaben eines Regionalbudgets zur Umsetzung von Kleinprojekten gemäß Aktionsplan und höchstens 200.000 EUR jährlich pro Regionalbudget; die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinprojekts müssen mindestens 500,00 EUR und dürfen höchstens 20.000 EUR betragen.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

- Lokale Aktionsgruppen als rechtsfähige Zusammenschlüsse von Akteuren im ländlichen Raum, - Gemeinden und Gemeindeverbände, - eingetragene Vereine, - gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und öffentlichen Rechts, - natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.

Eine Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Sie müssen Ihr Vorhaben in der definierten Fördergebietskulisse durchführen. - Grundlage einer Förderung von Vorhaben ist eine regionale Entwicklungsstrategie (RES) der jeweiligen lokalen Aktionsgruppe. - Sie müssen die Sicherung der Gesamtfinanzierung nachweisen. - Ihre vorhabenbezogenen Ausgaben müsssen ab dem 01.01.2023 entstanden sein. - Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einhalten.

Verfahrensablauf

Reichen Sie Ihren Antrag auf Förderung bitte online beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ein (siehe weiterführende Links).

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.