Goldener Plan Brandenburg 2026 – 2029 (RL-GPB)
Wenn Sie Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur in urbanen oder ländlichen Räumen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Brandenburg
- Förderbereich
- Kultur, Medien & Sport
- Förderberechtigte
- Kommune, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Brandenburg fördert Baumaßnahmen an vereinseigenen und langfristig gepachteten Sportanlagen der Sportvereine. Sie erhalten die Förderung für
- Neu- und Erweiterungsbauten sowie Umbauten bei Bedarf, - Grundinstandsetzungen, die der Wiederherstellung und der Verbesserung der Sportnutzung der Gebäude und Anlagen dienen oder die Ausübung einer bestimmten Sportart erst ermöglichen, - Modernisierungen und Umbauten bestehender Gebäude und Anlagen, - Maßnahmen an Sportanlagen und ergänzenden Einrichtungen für die Einhaltung und Verbesserung des Umwelt- und Naturschutzes, - der barrierefreie Ausbau von Sportanlagen und ergänzenden Einrichtungen, - Planungsleistungen, Gutachten sowie Grund- und Erstausstattungen im Zusammenhang mit einer beantragten Baumaßnahme sowie - notwendige Groß-Pflegegeräte im Rahmen einer Erstausstattung. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt ist der Landessportbund Brandenburg e. V. (LSB).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen einen sportfachlichen Bedarf für Ihre Maßnahmen vorlegen. - Ihre Sportstätten sollen den Wettkampfbestimmungen der Sportfachverbände sowie den DIN- und Europanormen und einschlägigen Richtlinien für den Sportstättenbau entsprechen. - Ihre Neu-, Um- und Erweiterungsbauten müssen bauordnungs- und bauplanungsrechtlich genehmigungsfähig sein. - Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 20 % leisten.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichern.
Verfahrensablauf
Sportvereine melden ihren Förderbedarf mittels eines Vorantrags bei ihrem Stadt- oder Kreissportbund an.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung werden vom Landessportbund Brandenburg laufend ohne Fristen beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eingereicht.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.