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Förderung von Rundfunk und Telemedien

Wenn Sie kommerzielle Rundfunk- oder rundfunkähnliche Telemedienangebote bereitstellen möchten und Sie Ihren Sitz in Berlin-Brandenburg haben, können Sie eine Förderung der Länder Berlin und Brandenburg bekommen.

Eckdaten

Fördergeber
–
Ebene
Land
Fördergebiet
Berlin,Brandenburg
Förderberechtigte
Unternehmen
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Die Länder Berlin und Brandenburg unterstützen Ihr kommerzielles Rundfunk- oder rundfunkähnliches Telemedienangebot, wenn Sie damit Ihren Beitrag zur lokalen und regionalen Information stärken. Sie erhalten eine Förderung für:

- Projekte zur Rundfunkversorgung ungeachtet des technischen Verbreitungsweges, - Projekte zur Erprobung neuer Sendeformen unter Nutzung neuer Technologien und Übertragungswege, - Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, - technische Infrastruktur und Projekte für neuartige Rundfunkübertragungstechniken, - Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung der Region Berlin-Brandenburg als Medienstandort von nationaler und europäischer Bedeutung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis 2022 maximal 50 Prozent der anfallenden Verbreitungskosten. In begründeten Ausnahmefällen und bei bestimmten Maßnahmen können Sie eine Förderung bis zu 100 Prozent der Verbreitungskosten bekommen. Richten Sie bitte Ihren Antrag an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb).

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie sind antragsberechtigt als Anbietender kommerzieller Rundfunk- und rundfunkähnlicher Telemedienangebote.

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat ein erhebliches Interesse an der Durchführung der Maßnahme.

Sie sind für die Durchführung des Vorhabens auf die Förderung angewiesen.

Sie gestalten das Programm oder das Angebot redaktionell in Berlin oder im Land Brandenburg oder stellen es dort her.

Der Beitrag zu lokaler und regionaler Information bemisst sich nach Art und Umfang der Berichterstattung zum örtlichen Geschehen in Berlin oder im Land Brandenburg.

Die Maßnahme entspricht den anerkannten journalistischen Grundsätzen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die durch Dritte im Wege der Auftragsproduktion, Themenplatzierung oder ähnlicher Form der direkten Finanzierung unterstützt werden.

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) vom 26. Februar 2019, Amtsblatt für Berlin Nr. 14 vom 5. April 2019, S. 2105 und Amtsblatt für Brandenburg Nr. 14 vom 17. April 2019, S. 393

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.