Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
Planen Sie den Ausbau von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder? Dann können Sie Zuschüsse für Bau- und Ausstattungsprojekte erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- Brandenburg
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung,Infrastruktur
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Dieses Förderprogramm richtet sich an Sie, wenn Sie als öffentlicher oder freier Träger in Brandenburg tätig sind. Bei der Förderung geht es um den quantitativen und qualitativen Ausbau von Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter. Gefördert werden Angebote in Ganztagsgrundschulen, schulnahe Betreuungsangebote sowie Tageseinrichtungen (Horte). Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Ihre Investitionsprojekte. Gefördert werden:
- Neubauten, - Umbauten oder Erweiterungen, - Sanierung von Gebäuden. - Ausstattung von Räumen für die Ganztagsbetreuung. Zusätzlich können Sie Zuschüsse für investive Begleit- und Folgemaßnahmen oben aufgeführter Maßnahmen erhalten. Ziel der Förderung ist es, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 abzusichern. Durch Ihre Maßnahmen schaffen Sie moderne und bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungsplätze. Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Förderung haben. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel. Die Mindestfördersumme pro Antrag beträgt 5.000 EUR. Sie erhalten in der Regel eine Förderung von bis zu 70 % Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben. Für finanzschwache Kommunen kann der Anteil auf bis zu 90 % steigen.
Rechtliche Voraussetzungen
Gefördert werden Investitionen, die ab dem 12.10.2021 (vorzeitiger Maßnahmebeginn) begonnen und noch nicht durch Abnahme aller Leistungen abgeschlossen wurden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie nutzen ein gemeinsames pädagogisches Konzept für das ganztägige Angebot. - Es besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Grundschule und dem Träger der Kindertageseinrichtung. - Ihr Vorhaben findet an einem gemeinsamen Schul- und Hortstandort statt (unmittelbare fußläufige Nähe). - Die Maßnahme ist in der abgestimmten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt vorgesehen. - Der Standort ist mittel- bis langfristig gesichert. - Sie halten die qualitativen Anforderungen der Angebotsqualität gemäß den Vorgaben des Landes ein. - Bei Baumaßnahmen: Das Vorhaben ist bauplanungs- und bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Maßnahmen, die ausschließlich dem Schulunterricht dienen. - Sanierungen, die lediglich der reinen Instandhaltung dienen. Solche Maßnahmen dürfen die Qualität oder Kapazität des Ganztagsangebots nicht unberührt lassen.
Eine Doppelförderung durch andere Programme des Bundes oder des Landes Brandenburg ist ausgeschlossen.
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Förderung in folgendem Verfahren:
- Zuerst stimmen Sie Ihr Vorhaben mit dem zuständigen Landkreis oder der kreisfreien Stadt ab. Dieser prüft den Bedarf und erstellt ein Votum. - Nachdem Sie das positive Votum erhalten haben, stellen Sie Ihren Antrag elektronisch über die Online-Plattform der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) (siehe weiterführende Links). - Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) prüft Ihren Antrag fachlich und haushaltsseitig. Dabei wird sie vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) unterstützt. - Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung der Förderung. - Nach Erhalt des Bescheids können Sie die Mittel entsprechend dem Fortschritt Ihres Projekts abrufen.
Fristen
Abschluss der Maßnahmen: Investitionen müssen bis zum 31.12.2028 abgeschlossen sein.
Mittelabruf: Anträge auf Auszahlung der Mittel müssen spätestens bis zum 30.03.2029 eingereicht werden.
Abrechnung: Geförderte Maßnahmen sind bis zum 30.06.2030 vollständig abzurechnen.
Weitere Informationen
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Vollständiger Förderantrag über die Online-Plattform der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) (siehe weiterführende Links). - Maßnahmenbeschreibung mit Begründung des Bedarfs und Investitionsplanung. - Positives Votum des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. - Nachweise zur Anzahl der geschaffenen oder erhaltenen Ganztagsplätze aus der Bedarfsplanung. - Gemeinsames Ganztagskonzept und die entsprechende Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). - Nachweis über den gesicherten Standort durch den Träger der Schulentwicklungsplanung. - Nachweis der Gesamtfinanzierung (zum Beispiel bestätigte Haushaltssatzung). - Bei Baumaßnahmen: Geeignete Unterlagen wie Lageplan oder Baugenehmigung.
Hinweis
Förderung für den Ganztagsausbau beantragen. Erhalten Sie Fördergelder für Bau und Ausstattung Ihrer Betreuungseinrichtung. Jetzt Voraussetzungen prüfen und beantragen!
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.