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Landaktuell gelistetZuschuss

Förderung der Jugendfreiwilligendienste

Wenn Sie im Rahmen von Jugendfreiwilligendiensten die Ausbildungs-, Berufs- und die Studierfähigkeit junger Menschen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Ebene
Land
Fördergebiet
Brandenburg
Förderberechtigte
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten. Sie erhalten die Förderung für

- das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), - das Freiwillige Soziale Jahr in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Sport (FSJ KiJu sowie FSJ Sport), - das Freiwillige Soziale Jahr in der Kultur (FSJ K) und - das Freiwillige Soziale Jahr in der Denkmalpflege (FSJ D). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe beträgt pro Teilnahmemonat

- beim FÖJ 530,93 EUR, - beim FSJ KiJu und beim FSJ Sport je 417,00 EUR sowie - beim FSJ K und beim FSJ D je 496,00 EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei einer Förderhöhe von 50.000 EUR. Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu bestimmten Stichtagen vor dem Start der Freiwilligendienste über das ILB-Kundenportal bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein. Antragsfristen gibt die ILB bekannt.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind nach § 10 des Jugendfreiwilligengesetzes zugelassene und in Brandenburg anerkannte Träger von Maßnahmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Sie müssen dafür sorgen, dass die Teilnehmenden nach der Bundesrichtlinie zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste sozialpädagogisch betreut werden. - Bei den Freiwilligen muss es sich um junge Menschen handeln, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. - Die Teilnehmenden müssen zum Zeitpunkt der Maßnahme ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben. - Sie müssen eine inhaltliche Vielfalt an Einsatzstellen und Tätigkeitsbereichen unter fachlich qualifizierter Anleitung gewährleisten. Im besten Fall erzielen Sie dadurch eine gezielte Berufs- und Studienorientierung. - Sie müssen die Achtung der Grundrechte und die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bei der gesamten Umsetzung der Förderung gewährleisten. - Sie müssen den Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter einhalten.

Rechtsgrundlage

Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport sowie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg vom 10. August 2022, Amtsblatt für Brandenburg Nr. 38 vom 28. September 2022, S. 799.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.