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Maßnahmen für die Umsetzung und Begleitung des behindertenpolitischen Maßnahmenpaketes

Wenn Sie eine Maßnahme für die Umsetzung und Begleitung des behindertenpolitischen Maßnahmenpaketes im Land Brandenburg durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)
Ebene
Land
Fördergebiet
Brandenburg
Förderbereich
Gesundheit & Soziales
Förderberechtigte
Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Sie können einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung schriftlich vor dem Beginn der Maßnahme beim LASV einreichen. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Landes. Ein Anspruch der Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Maßnahmen und Projekte mit denen bereits begonnen wurde, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Rechtliche Voraussetzungen

Sie müssen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit allen erforderlichen Anlagen einreichen. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Landes. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.

Verfahrensablauf

Sie reichen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit allen erforderlichen Anlagen vor Beginn der Maßnahme ein.

Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid (sofern Ihr Antrag nicht abgelehnt werden muss). Bitte lesen Sie sich den Bescheid und die auf der ersten Seite genannten Anlagen genau durch.

Alle allgemeingültigen Anlagen und Formulare stehen Ihnen auf der LASV--Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg-Internetseite zur Verfügung. Es treffen immer nur die auf der ersten Seite des Zuwendungsbescheides genannten Anlagen für Sie zu. Besondere Anlagen werden Ihnen gesondert übergeben oder Sie finden diese auf den entsprechenden weiterführenden Seiten unserer Homepage.

Weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

- Konzeption - Satzung, Gesellschaftsvertrag - Auszug aus dem Vereinsregister, Verzeichnis der Vertretungsberechtigten, Nachweis der Vollmacht nach § 30 BGB - Freistellungsbescheid des Finanzamtes

Die Bewilligungsbehörde behält sich vor, weitere Nachweise einzufordern.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.