Förderung im Rahmen des Vereinsinvestitionsprogramms
Wenn Sie in Sportanlagen oder Grundstücke zur Sportnutzung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Senatsverwaltung für Inneres und Sport
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Berlin
- Förderbereich
- Kultur, Medien & Sport
- Förderberechtigte
- Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Berlin fördert Ihre Investitionen als Sportorganisation. Sie erhalten die Förderung für
- Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an bestehenden Sportanlagen, - Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie - den Kauf von nicht landeseigenen Grundstücken. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss und/oder als zinsloses Darlehen. Die Höhe des Zuschusses beträgt 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Das Darlehen kann bis maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten umfassen. Sie können den Zuschuss und das Darlehen einzeln beanspruchen. Ihr Eigenanteil beträgt mindestens 40 Prozent. Der Zuschuss und das Darlehen betragen mindestens 10.000 EUR. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie das Vorhaben vor Beginn bei der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport anmelden. Nach der Aufnahme in die Planungsliste können Sie den eigentlichen Förderantrag stellen. Bei Baumaßnahmen und Maßnahmen der baulichen Unterhaltung mit einer Gesamtzuwendung unter 100.000 EUR müssen Sie die Maßnahme bis zum 30. September des Vorjahres über den jeweiligen Fachverband anmelden. Die Anmeldung von Maßnahmen über 100.000 EUR sowie der Kauf nicht landeseigener Grundstücke ist nicht an einen Termin gebunden.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind nach § 3 SportFG (Sportförderungsgesetz) als förderungswürdig anerkannte Sportorganisationen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Sportanlage befindet sich in Ihrem Eigentum, sie wird von Ihnen längerfristig vertraglich genutzt oder wird von Ihnen käuflich erworben. - Sie müssen die satzungsgemäßen gemeinnützigen Zwecke erfüllen. - Sie müssen uneingeschränkt und aktiv bei der Dopingbekämpfung (einschließlich der Dopingprävention) mitwirken. - Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichern. - Sie müssen die ordnungsgemäße Geschäftsführung der Sportorganisation und die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel sichern. - Das Darlehen müssen Sie durch eine Bürgschaftserklärung oder durch eine Bankbürgschaft absichern. - Bitte bachten Sie die Zweckbindungsfristen von 10 Jahren für bewegliche Sachen und 25 Jahren für Grundstücke und Gebäude.
Rechtsgrundlage
Richtlinie der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport vom 1. Oktober 2022, Amtsblatt für Berlin Nr. 42 vom 21. Oktober 2022, S. 2837.
Ähnliche Förderprogramme
- Förderung von Projekten der Bildungs- und Informationsarbeit in der EntwicklungspolitikSenatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-SonderprogrammsDer Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
- Digitale FilmproduktionLand
- Förderung zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen sowie sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem InteresseSenatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
- Förderung von Rundfunk und TelemedienLand
- HauptstadtkulturfondsSenatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.