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Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg BBB-Express

Wenn Sie als Unternehmen Investitionen planen und eine schnelle Absicherung Ihrer Finanzierung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
–
Ebene
Land
Fördergebiet
Berlin
Förderberechtigte
Unternehmen
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Das Land Berlin unterstützt Sie bei der Umsetzung von Unternehmensfinanzierungen durch kurzfristig genehmigte Bürgschaften. Die Förderung erhalten Sie für

- Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen, - Aufwendungen für Betriebsmittel und Avale sowie - Anpassung von Warenbeständen. Sie erhalten die Förderung als Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 70 Prozent des Kreditbetrages von maximal EUR 250.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen im Land Berlin.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

- Sie sind mit Ihrem Unternehmen seit mindestens 3 Jahren geschäftlich tätig. - Sie haben einen Jahresabschluss über ein volles Geschäftsjahr, der nicht älter als 18 Monate ist. - Ihr Unternehmen besitzt positives Eigenkapital und kann einen Gewinn ausweisen. - Sie können eine einwandfreie Kontoführung vorweisen und haben keine Negativmerkmale. - Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen und Sanierungen.

Rechtsgrundlage

Merkblatt der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH, Stand Mai 2020; Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB) der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH, Stand 1. Juli 2017.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.