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Liquiditätshilfen BERLIN

Wenn sich Ihr Unternehmen in einem finanziellen Engpass befindet, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
–
Ebene
Land
Fördergebiet
Berlin
Förderberechtigte
Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Die Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt Sie als etabliertes Unternehmen, wenn Sie aufgrund von Forderungsausfällen, vorübergehenden Umsatzeinbrüchen oder einer Auftragsvorfinanzierung einen Liquiditätsengpass haben. Mit der Förderung können Sie Aufwendungen, die mit einer Umstrukturierung und Marktanpassung verbunden sind, finanzieren. Sie erhalten die Förderung als

- Rettungsbeihilfe, - vorübergehende Umstrukturierungshilfe oder - Umstrukturierungsbeihilfe zur Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 1,0 Million, in Ausnahmefällen auch bis zu EUR 2,5 Millionen. Die Laufzeit beträgt für

- Rettungsbeihilfen: höchstens 6 Monate, - vorübergehende Umstrukturierungshilfen: höchstens 18 Monate abzüglich einer etwaigen unmittelbar vorangehenden Zeit einer Rettungsbeihilfe, - Umstrukturierungsbeihilfe: in der Regel bis zu 5 Jahre, davon 2 Jahre tilgungsfrei. Der Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarktzins. Reichen Sie bitte Ihren Antrag formlos oder elektronisch bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Berlin. Angehörige bestimmter Branchen erhalten keine Förderung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Sie dürfen keine anderen Möglichkeiten zur Überwindung der Liquiditätsschwierigkeiten haben, zum Beispiel durch Bürgschafts- oder Darlehensprogramme des Bundes und des Landes. - Sie dürfen das Geld nicht für die Rückzahlung von Hausbankkrediten nutzen. - Arbeitsmarkt- und strukturpolitische Aspekte müssen eine positive Entscheidung rechtfertigen. - Sie müssen Ihren Kreditbedarf zusätzlich durch andere Unterstützer, zum Beispiel durch Ihre Geschäftsbank und Gesellschafter, in wesentlicher Höhe mitfinanzieren lassen.

Rechtsgrundlage

Förderhinweise der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 1. Januar 2021.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.