Zum Inhalt
Menü
Landaktuell gelistetZuschuss

ESF plus Berlin

Wenn Sie arbeitsmarktpolitische Maßnahmen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Ebene
Land
Fördergebiet
Berlin
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung, Existenzgründer/in, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Das Land Berlin fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Verbesserung der Beschäftigungschancen, Ausbildung und Qualifizierung und dem Abbau von Benachteiligungen. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:

- Fachkräftesicherung - Frauenspezifische Orientierungs- und Qualifizierungsangebote: Förderung abhängiger und selbständiger Beschäftigung von Frauen in Berlin - Qualifizierung Kulturwirtschaft (KuWiQ III) - Berliner Startup-Stipendium - Gründungsförderung an Hochschulen

- Bildung - Zielgruppenspezifische Bildungsbegleitung in der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung (IBA) (Teilinstrument der Jugendberufsagentur) - Bildungsbegleitung SEK I (Teilinstrument der Jugendberufsagentur) - Brücken bauen (Teilinstrument der Jugendberufsagentur) - Förderlücken schließen (Teilinstrument der Jugendberufsagentur) - Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen (Teilinstrument der Jugendberufsagentur) - Fachkräftesichernde Qualifizierung zum Nachholen des MSA (FQ MSA) - Spezifische Förderung von Migranten/Geflüchtete - JÖK – Jugend-Ökologisch-Kultur

- Soziale Inklusion - Lokal-Sozial-Innovativ (LSI) – Lokale Förderung sozialer Integration und Innovation - Grundbildung gering literalisierter Erwachsener - Qualifizierung, Beschäftigung und sozialpädagogische Unterstützung von Suchtgefährdeten/Abhängigen - Teilhabeorientiertes Sozialraummanagement

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihrer Förderung hängt von der Art und dem Umfang der Maßnahme ab. Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme in den jeweiligen Antragszeiträumen an die in der Programmbeschreibung genannte Stelle.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die den jeweiligen programmspezifischen Anforderungen entsprechen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Die jeweiligen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderhinweisen zu den einzelnen Programmen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie für den Europäischen Sozialfonds Plus, Stand 12. Dezember 2022.

Ähnliche Förderprogramme

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.