Durchführung des Wachstumskredits im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms (Gründungs- und Wachstumskredit GuW)
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen oder als Freiberuflerin oder Freiberufler in ein Wachstumsvorhaben investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Bayern
- Förderbereich
- Unternehmensfinanzierung
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie mit einem zinsgünstigen Kredit, wenn Sie mit Ihrem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) oder als Freiberuflerin oder Freiberufler ein Wachstumsvorhaben umsetzen. Sie erhalten den Wachstumskredit vor allem dann, wenn Sie Ihren bestehenden Betrieb in Bayern erweitern, rationalisieren oder modernisieren. Sie bekommen den Wachstumskredit für folgende Maßnahmen:
- Investitionen zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte, zum Ausbau einer bestehenden Betriebsstätte, zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch vorher dort nicht hergestellte Produkte oder vorher dort nicht erbrachte Dienstleistungen, oder zur grundlegenden Änderung des gesamten Prozesses zur Herstellung der Produkte oder Erbringung der Dienstleistungen, die von der Investition in die Betriebsstätte betroffen sind, - Kauf von Grundstücken, Gebäuden, Anlagen, Maschinen, Ausrüstung, Patentrechten, Lizenzen, - Betriebsmittel, Waren, Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen. Sie bekommen die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt höchstens EUR 10 Millionen je Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Wenn ein Darlehen bis EUR 2 Millionen bankmäßig nicht ausreichend abgesichert werden kann, kann die LfA Förderbank Bayern eine 60-prozentige Haftungsfreistellung übernehmen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhaben in wesentlichen Teilen im Freistaat Bayern umsetzen. - Sie bereiten das Vorhaben so weit vor, dass Sie nach der Förderzusage innerhalb eines Jahres mit der Umsetzung anfangen können. Vor der Antragstellung dürfen Sie nicht damit beginnen. - Die mögliche Finanzierungshilfe muss wirtschaftlich für Sie als Antragstellerin oder Antragsteller erheblich sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Unternehmen in Schwierigkeiten, - Ersatzbeschaffungen, - Vorhaben, die eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beziehungsweise dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erhalten, - Umschuldungen und Sanierungen - stille Beteiligungen, - Investitionen in wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien, - alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen, - Vorhaben, die den Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsgrundsätze der LfA Förderbank Bayern entsprechen.
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 16. November 2023, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 614 vom 13. Dezember 2023; Merkblatt der LfA Förderbank Bayern vom 1. Januar 2024; Rundschreiben Nr. 49 der LfA Förderbank Bayern vom 22. November 2023.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.