Meisterbonus
Wenn Sie in Bayern eine Meisterprüfung oder eine andere gleichwertige Fortbildungsprüfung erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Bedingungen den Meisterbonus des Freistaats erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Bayern
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung
- Förderberechtigte
- Privatperson
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Bayern unterstützt mit dem Meisterbonus die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung. Sie bekommen den Meisterbonus für eine erfolgreich abgelegte
- Meisterprüfung oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung in einem gewerblichen oder kaufmännischen Beruf, im Bereich des öffentlichen Dienstes, in einem Beruf der Landwirtschaft oder der Hauswirtschaft, in einem Gesundheitsberuf sowie - staatliche Fortbildungsprüfung in den aufgezählten Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien. Sie erhalten die Förderung als Bonuszahlung. Die Höhe des Meisterbonus beträgt
- EUR 2.000 für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31.5.2019 festgestellt wurde, und - EUR 3.000 für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31.12.2022 festgestellt wurde. Sie können den höheren Bonus von EUR 3.000 auch dann erhalten, wenn bei Ihnen das Prüfungsergebnis zwar vor Ablauf des 31.12.2022 festgestellt wurde, Ihnen aber nach dem 31.12.2022 der Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung verliehen wurde oder Sie nach dem 31.12.2022 im Rahmen einer Meisterfeier eine Schmuckurkunde (Meisterbrief) erhalten haben. Als Begünstigte werden Sie von den zuständigen Stellen an bis zu 2 jeweils frei wählbaren Stichtagen innerhalb eines Jahres ermittelt und festgestellt. Die zuständigen Stellen teilen Ihnen die Gewährung des Bonus schriftlich mit und zahlen diesen aus. Zuständig sind die Kammern der gewerblichen Wirtschaft, die Bayerische Verwaltungsschule, die Steuerberaterkammern, die Rechtsanwaltskammern, die für die Berufsbildung in der Landwirtschaft und in der Hauswirtschaft zuständigen Stellen beziehungsweise die agrarwirtschaftlichen Fachschulen, die Bayerische Landesärztekammer, die Bayerische Landeszahnärztekammer und das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Der Meisterbonus wird für die in der Anlage der Förderrichtlinie aufgelisteten Abschlüsse vergeben. - Sie haben die Prüfung erfolgreich und normalerweise vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt. - Sie haben Ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern. - Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.
Rechtsgrundlage
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, des Innern, für Sport und Integration, der Justiz, der Finanzen und für Heimat, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Familie Arbeit und Soziales sowie für Gesundheit und Pflege vom 3. Juli 2013, Allgemeines Ministerialblatt Nr. 9 vom 30. Juli 2013, S. 312; zuletzt geändert durch gemeinsame Bekanntmachung vom 22. Juni 2023, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 321 vom 28. Juni 2023.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.