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Landaktuell gelistetZuschuss

Bildungsförderungsrichtlinien (BiFöR)

Wenn Sie eine Aus-, Fort- oder Weiterbildung in der Land-, Haus- oder Forstwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Stipendium bekommen.

Eckdaten

Fördergeber
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Ebene
Land
Fördergebiet
Bayern
Förderbereich
Aus- & Weiterbildung
Förderberechtigte
Privatperson

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Ihrer beruflichen Aus- und Fortbildung sowie Ihrer Weiterbildung in der Land-, Haus- und Forstwirtschaft. Sie können die Förderung für folgende Maßnahmen erhalten:

- Ihre Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen und die Vorbereitung auf die Meisterprüfung sowie - ein Stipendium, wenn Sie Absolventin oder Absolvent einer Landwirtschaftsschule oder der staatlichen Fachschule für Agrarwirtschaft sind. Sie erhalten die Förderung als

- Zuschuss für Lehrgangsentgelt, Kosten für Verpflegung und Unterkunft sowie einmalige Fahrtkosten zum und vom Lehrgangsort pro Bildungsmaßnahme, sofern Sie Auszubildende und Auszubildender, BGJ- oder BFS-Schülerin und -Schüler sind, - Zuschuss für Lehrgangsentgelt, sofern Sie Meisteranwärterin und Meisteranwärter sind, oder - als Stipendium. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Schwerpunkt Ihrer Maßnahme. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Anlage der Richtlinie. Bei einem Stipendium bekommen Sie maximal EUR 1.200. Sie beantragen die Förderung der beruflichen Ausbildung und der Vorbereitung auf die Meisterprüfung beim Abschluss des Ausbildungsvertrags, bei der Anmeldung zum BGJ beziehungsweise bei der Anmeldung zu einem Vorbereitungslehrgang für Meisteranwärter. Mit Ihrer Anmeldung an einer Landwirtschaftsschule oder einer staatlichen Fachschule für Agrarwirtschaft können Sie gleichzeitig einen Antrag für ein Stipendium stellen.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Art der Maßnahme Auszubildende, BGJ- und BFS-Schülerinnen und -Schüler, Meisteranwärterinnen und Meisteranwärter sowie die jeweils 3 jahrgangsbesten Absolventinnen und Absolventen der bayerischen Landwirtschaftsschulen oder einer staatlichen Fachschule für Agrarwirtschaft.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

- Bei Maßnahmen der beruflichen Ausbildung muss Ihr Ausbildungsbetrieb in Bayern liegen. - Wenn Sie Meisteranwärterin und Meisteranwärter sind, muss Ihr Wohnort in Bayern sein. - Im Schwerpunkt Weiterbildung durch die Gewährung von Stipendien an Absolventinnen und Absolventen der Landwirtschaftsschulen oder einer staatlichen Fachschule für Agrarwirtschaft - nehmen Sie das Stipendium in dem auf den Abschluss der Landwirtschaftsschule oder der staatlichen Fachschule für Agrarwirtschaft folgenden Jahr in Anspruch, - haben Sie an der gesamten Bildungsmaßnahme teilgenommen und - haben Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Bayern.

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 9. Dezember 2019, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 35 vom 29. Januar 2020; geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 1. Dezember 2022, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 7275 vom 21. Dezember 2022.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.