Vorbereitung von Projekten in den Programmen der transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit (Starttransnationalrichtlinie – StartTransR)
Wenn Sie planen, einen Antrag auf Förderung in einem der transnationalen EU-Programme Alpine Space Programme, Danube Transnational Programme, Central Europe und North-West Europe oder in dem interregionalen EU-Programm Interreg Europe zu stellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Bayern
- Förderbereich
- Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,Forschung & Innovation (themenoffen),Regionalförderung,Smart Cities & Regionen,Umwelt- & Naturschutz,Unternehmensfinanzierung
- Förderberechtigte
- Hochschule, Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Vorbereitung Ihres Förderantrags in den transnationalen Programmen Alpine Space Programme, Danube Transnational Programme, Central Europe und North-West Europe sowie dem interregionalen Programm Interreg Europe, die mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden. Sie bekommen die Förderung für
- die inhaltliche Konkretisierung der Projektidee einschließlich der Erstellung detaillierter Arbeits- und Kostenpläne, - Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung der zu erwartenden Projektergebnisse, - Aufbau einer guten Partnerschaft mit Partnern aus dem jeweiligen Programmraum einschließlich der damit verbundenen Reisetätigkeit, - Inanspruchnahme von externen Beratungsdienstleistungen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt 60 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 18.000. Wenn Sie sich Lead-Partner bewerben, aus einer Region mit besonderem Handlungsbedarf kommen oder Interreg-B-Erstantragstellerin und - antragsteller sind, kann der Fördersatz auf höchstens 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht werden. Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 10.000 und dürfen maximal EUR 30.000 betragen. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme elektronisch an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Zuvor müssen Sie sich durch die zuständigen Referate im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (Danube Transnational Programme, Central Europe und North-West Europe, Interreg Europe) beziehungweise im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (Alpine Space Programme) sowie der jeweiligen Nationalen Kontaktstellen (falls vorhanden) persönlich beraten lassen.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen, Universitäten, Unternehmen oder Verbände.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen den Projektantrag gemeinsam mit Partnern aus mindestens 2 oder mehr am Programm beteiligten weiteren Staaten beim jeweiligen Programmsekretariat in englischer Sprache einreichen. - Ihr Projekt muss einen eindeutigen Mehrwert für die räumliche Entwicklung Bayerns haben und insbesondere zu den Festlegungen im Landesentwicklungsprogramm 2013 (LEP) in den Kapiteln „Gleichwertigkeit und Nachhaltigkeit“, „Demografischer Wandel“, „Klimawandel“ und „Wettbewerbsfähigkeit“ beitragen. - Aus der angestrebten staatenübergreifenden Zusammenarbeit muss sich ein Mehrwert ergeben.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Dritte, die Sie als Antragstellerin und Antragsteller bei der Projektentwicklung und Antragstellung unterstützen.
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 17. März 2021, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 242 vom 31. März 2021; Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 31. März 2021.
Ähnliche Förderprogramme
- AuftragsgarantienLand
- Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern – BBB ExpressBürgschaftsbank Bayern GmbH
- Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern - Sonderprogramm BBB fitLand
- Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern – klassischBürgschaftsbank Bayern GmbH
- Investitionsförderung für Scale-Up-Anlagen (BayBioökonomie-Scale-Up)Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in BayernBayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.