Pflege- und Gesundheitsbonus, Meisterbonus und Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus), Erstattung der Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache, Meisterpreis sowie Prämie für Pflegepädagogik
Wenn Sie als privater beruflicher Schulträger auf die unmittelbare Erhebung von Schulgeld für Schülerinnen und Schüler in einigen Ausbildungsgängen der pflegerischen/sozialpflegerischen Berufe und der Gesundheitsberufe freiwillig verzichten oder Sie als junge Berufstätige/junger Berufstätiger und vergleichbar Qualifizierte/vergleichbar Qualifizierter Ihre berufliche Ausbildung (Weiterbildung) an einer Fachschule oder Fachakademie in Bayern erfolgreich abgeschlossen haben oder Sie sich zur Pflegepädagogin und zum Pflegepädagogen nachqualifizieren beziehungsweise ausbilden lassen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Bayern
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Privatperson
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als privaten beruflichen Schulträger bei der Herstellung der Schulgeldfreiheit für Schülerinnen und Schüler in einigen Ausbildungsgängen der pflegerischen sozialpflegerischen Berufe und der Gesundheitsberufe (unter anderem Physiotherapie, Ergotherapie oder medizinisch-technischen Assistenzberufe) durch Gewährung eines Pflege- beziehungsweise Gesundheitsbonus. Darüber hinaus erhalten Sie als junge Berufstätige/junger Berufstätiger und vergleichbar Qualifizierte/vergleichbar Qualifizierter für Ihren erfolgreichen Berufsabschluss an einer Fachschule oder Fachakademie in Bayern (Weiterbildungsabschluss) einen Meisterbonus beziehungsweise einen Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus). Außerdem erstattet der Freistaat Bayern Dolmetscherinnen und Dolmetschern für Deutsche Gebärdensprache die mit der Prüfung verbundenen Gebühren, sofern diese erfolgreich bestanden wurde. Der Freistaat Bayern zeichnet Sie als Absolventin und Absolvent von gewerblichen und kaufmännischen Fachschulen und Fachakademien für besondere Leistungen mit dem „Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung“ aus. Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Pflegefachperson mit einer Prämie, wenn Sie sich nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) zu einer Lehrkraft an einer Berufsfachschule für Pflege nachqualifizieren beziehungsweise ausbilden lassen und hierzu eine pflegepädagogische Hochschulausbildung auf Master- oder vergleichbarem Niveau absolvieren beziehungsweise aufnehmen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art Ihres Vorhabens. Bitte beachten Sie zum Antragsverfahren:
- Pflegebonus: Richten Sie bitte Ihren Antrag an die zuständige Regierung. - Gesundheitsbonus: Richten Sie bitte Ihren Antrag an die Regierung von Mittelfranken. - Meisterbonus beziehungsweise Bonus für gleichgestellte Abschlüsse: Die Fachschulen und Fachakademien und das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus ermitteln die Begünstigten. - Erstattung der Prüfungsgebühren für Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache: Das Bayerische Institut zur Kommunikationsförderung für Menschen mit Hörbehinderung (GIB – Gesellschaft:Inklusion:Bildung) übermittelt eine Auflistung der Begünstigten an das Bayerische Landesamt für Schule. - Meisterpreis: Die Preisträgerinnen und Preisträger werden von den Schulen ermittelt und festgestellt. - Prämie für Pflegepädagogik: Die Hochschulen, an denen der entsprechende Studiengang im Jahr 2023 absolviert beziehungsweise begonnen wird, ermitteln die Begünstigten und übermitteln eine Auflistung der Begünstigten an das Bayerische Landesamt für Schule.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt beziehungsweise begünstigt sind
- für den Pflegebonus: private Berufsfachschulen für Altenpflege, Altenpflegehilfe, Kinderpflege beziehungsweise Sozialpflege, private Fachakademien für Heilpädagogik beziehungsweise Sozialpädagogik sowie private Fachschulen für Heilerziehungspflege beziehungsweise Heilerziehungspflegehilfe, - für den Gesundheitsbonus: private Berufsfachschulen für Diätassistenten, Ergotherapie, Logopädie, Massage, Orthoptik, pharmazeutisch-technische Assistenten, Physiotherapie sowie technische Assistenten in der Medizin, - für den Meisterbonus beziehungsweise Bonus für gleichgestellte Abschlüsse: Schülerinnen und Schüler, die eine berufliche Ausbildung (Weiterbildung) an einer Fachschule beziehungsweise Fachakademie in Bayern erfolgreich abschließen, - Absolventinnen und Absolventen der Prüfung für Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache, - für den Meisterpreis: staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker, Absolventinnen und Absolventen sonstiger Fachschulen und von Fachakademien, - für die Prämie für Pflegepädagogik: Pflegefachpersonen, die einen vor dem 1.1.2023 aufgenommenen einschlägigen Studiengang absolvieren oder im Kalenderjahr 2023 einen einschlägigen Studiengang aufnehmen, der nach Abschluss zu einer theoretischen und praktischen Unterrichtstätigkeit an einer bayerischen Berufsfachschule für Pflege befähigt.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Beim Pflege- und Gesundheitsbonus verzichten Sie als Schulträger freiwillig auf die unmittelbare Erhebung von Schulgeld von den Schülerinnen und Schülern. - Beim Meisterbonus beziehungsweise Bonus für gleichgestellte Abschlüsse müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung seit mindestens 6 Monaten im Freistaat Bayern haben. - Die Erstattung der Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache setzt voraus, dass Sie diese erfolgreich abgelegt haben und Sie zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung Ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort im Freistaat Bayern haben. - Absolventinnen und Absolventen von gewerblichen und kaufmännischen Fachschulen und Fachakademien können den Meisterpreis erhalten, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Der Meisterpreis wird den besten 20 Prozent der Absolventinnen/Absolventen eines Prüfungstermins oder Abschlussjahrgangs an einer Schule zuerkannt, soweit mindestens die Note „gut“ (2,50) erreicht worden ist. - Sie bekommen die Prämie für Pflegepädagogik, wenn Sie einschlägig vorqualifiziert sind, Ihren Wohnsitz entweder zum 1.1.2023, jedenfalls aber zu Beginn des einschlägigen Studiengangs im Kalenderjahr 2023, in Bayern haben oder nachweislich an einer bayerischen Berufsfachschule für Pflege unterrichten.
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 12. Juni 2019, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 238 vom 26. Juni 2019; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 13. Juli 2023, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 372 vom 2. August 2023.
Fristen
Prämie für Pflegepädagogik: Die Hochschulen mussten bis zum 15.10.2023 eine Auflistung der Begünstigten an das Bayerische Landesamt für Schule übermitteln.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.