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Landaktuell gelistetZuschuss

Mittelständisches Messeprogramm

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) an einer Messe, Ausstellung und vergleichbaren Veranstaltung im Ausland teilnehmen möchten, um neue Absatzmärkte zu erschließen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Ebene
Land
Fördergebiet
Bayern
Förderberechtigte
Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, die auf internationalen Absatzmärkten expandieren wollen. Sie erhalten die Förderung für die Beteiligung an Messen, Ausstellungen und vergleichbaren Veranstaltungen im Ausland. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem öffentlichen Interesse und der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens unter Berücksichtigung von Kosten und zu erwartendem Nutzen der Messebeteiligung. Wenn Sie sich für eine Messebeteiligung interessieren, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Organisation beziehungsweise an die beauftragte Durchführungsgesellschaft.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Standort in Bayern, die nach Marktstellung, Umsatz, Kapitalausstattung und Beschäftigtenzahl dem mittelständischen Bereich zuzurechnen sind. Dies gilt auch für die freien Berufe, soweit für diese eine Messebeteiligung sachlich in Frage kommt.

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

- Der Freistaat fördert insbesondere Gemeinschaftsaktionen mittelständischer Ausstellergruppen (in Form offizieller Landesbeteiligungen). - Voraussetzung für die Förderung ist die Aufnahme in das Messebeteiligungsprogramm, das die zur Förderung vorgesehenen Messebeteiligungen aufweist.

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung vom 3. April 1981; Informationen der Bayern International, Stand Oktober 2023.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.