Förderung der Internationalisierungsbemühungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Bayern „Go International“
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder Handwerksbetrieb neue Märkte im Ausland erschließen und dort eine Marktpräsenz auf- oder ausbauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Bayern
- Förderbereich
- Außenwirtschaft,Beratung,Messen & Ausstellungen
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder als Angehörige und Angehörigen der Freien Berufe teilweise mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE 2021–2027) bei der Erarbeitung einer Internationalisierungsstrategie sowie bei darauf aufbauenden Vorbereitungen für internationale Absatz- und Beschaffungsmaßnahmen, um neue Märkte zu erschließen oder eine Marktpräsenz im Ausland auf- beziehungsweise auszubauen. Sie bekommen die Förderung vor allem für ziellandbezogene
- Messen und Ausstellungen, - Marketingmaßnahmen (beispielsweise Markteinstiegsberatung, Geschäftspartnersuche, Erschließung von Kunden, Lieferanten, Distributoren), - Werbungsmaßnahmen, - Beratungs- und Coachingleistungen (beispielsweise Erarbeitung einer Internationalisierungsstrategie, Firmengründung und Standortsuche, Rechtsberatung, Steuerberatung), - Schulungen (beispielsweise Sprachkurse, Zollkurse, interkulturelle Kommunikation, Kurse und Informationsveranstaltungen zum Zielmarkt), - Zertifizierungen (beispielsweise Produktzertifizierungen, Design-, Marken oder Patentanmeldungen), - Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen. Sie können mehrere Maßnahmen je Zielland miteinander kombinieren. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses bestimmt sich nach der Lage Ihrer Betriebsstätte in Bayern (Fördergebietskulisse) und beträgt
- 40 Prozent im EFRE-Schwerpunktgebiet, höchstens jedoch EUR 30.000 pro Zielmarkt, - 30 Prozent im sonstigen EFRE-geförderten Gebiet, höchstens jedoch EUR 30.000 pro Zielmarkt, und - 25 Prozent im Großraum München ohne EFRE-Mittel, höchstens jedoch EUR 20.000 pro Zielmarkt, Richten Sie Ihren Antrag bitte je Zielland an das Außenwirtschaftszentrum Bayern – BIHK Service GmbH.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte in Bayern.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Maßnahmen zur Internationalisierung müssen Ihrer Betriebsstätte in Bayern mittel- oder unmittelbar zugutekommen. - Sie bekommen die Förderung für die Markterschließung in einem oder 2 neuen Ländern. - Der Förderzeitraum beträgt bis zu 12 Monate.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Weiterentwicklung von Produkten beziehungsweise Dienstleistungen der KMU, - KMU, die eine offensichtliche Insolvenzgefährdung aufweisen, - Vorhaben, die vor Bestätigung des vollständigen Antragseingangs bereits begonnen wurden, - Ausgaben unter anderem für Reisekosten, Bewirtung, Standpersonal bei Messen, Mitgliedsgebühren, Investitionen und laufende Betriebskosten.
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 20. Februar 2024, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 118 vom 6. März 2024.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.