Innovationskredit 4.0
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein Innovations- oder Digitalisierungsprojekt planen oder als innovatives Unternehmen investieren möchten oder Betriebsmittelbedarf haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Bayern
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Die LfA Förderbank Bayern unterstützt Sie als Unternehmen mit dem „Innovationskredit 4.0“, wenn Sie die Digitalisierung in Ihrem Unternehmen beschleunigen und Innovationen umsetzen möchten. Dazu gehört auch die Entwicklung und Einführung neuer, innovativer Geschäftsmodelle. Außerdem unterstützt die LfA Ihr innovatives Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Gefördert werden
- bei innovativen Vorhaben: Investitionen und mit der Innovation zusammenhängende Betriebsmittel, - bei innovativen Unternehmen: darüber hinaus auch der allgemeine Betriebsmittelbedarf. Die Kredithöhe beträgt zwischen EUR 25.000 und EUR 7,5 Millionen je Vorhaben. Damit können Sie 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Darüber hinaus bekommen Sie einen Tilgungszuschuss von 2 Prozent des Zusagebetrags bei innovativen Vorhaben/Geschäftsmodellen und von 1 Prozent bei innovativen Unternehmen. Bei fehlenden Sicherheiten können Sie für das Darlehen eine Bürgschaft der LfA Förderbank Bayern oder der Bürgschaftsbank Bayern bekommen. Sie beantragen den „Innovationskredit 4.0“ bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU (einschließlich neu gegründeter Unternehmen) und Angehörige der freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen - mindestens eines der im Merkblatt genannten Kriterien für innovative Vorhaben, zu entwickelnde/geänderte Geschäftsmodelle oder innovative Unternehmen erfüllen, - Ihr Vorhaben in wesentlichen Teilen in Bayern durchführen, - Ihr Vorhaben so weit vorbereiten, dass Sie mit ihm nach der Zusage der beantragten Mittel innerhalb eines Jahres beginnen können.
- Betriebsübernahmen, Umschuldungen und Prolongationen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Sie erhalten keine Förderung für Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen.
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 18. Juli 2019; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 12. Dezember 2023, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 653 vom 20. Dezember 2023; Merkblatt der LfA Förderbank Bayern vom 2. Mai 2024; Rundschreiben Nr. 16 der LfA Förderbank Bayern vom 30. April 2024.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.