Zum Inhalt
Menü
Landaktuell gelistetZuschuss

Fortbildung der in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen (ForAHP-FöR)

Wenn Sie Fortbildungen für Fachpersonal in der Altenpflege oder für professionell tätige Personen, Angehörige und ehrenamtliche Helfende in der Hospiz- und Palliativversorgung anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Ebene
Land
Fördergebiet
Bayern
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Bayern unterstützt Ihr Fortbildungsangebot für Personen, die in der Altenpflege sowie in der Hospiz- und Palliativversorgung tätig sind. Sie bekommen die Förderung für Fortbildungsmaßnahmen für

- professionelles Fachpersonal in der Altenpflege, die zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse erforderlich sind, - professionell tätige Personen, Angehörige und ehrenamtliche Helfende zur Begleitung Schwerstkranker und Sterbender. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Sie bekommen je nach Art der Maßnahme einen Festbetrag von bis zu EUR 24,00 pro Fortbildungseinheit. Sie müssen Eigenmittel in Höhe von 10 Prozent Ihrer Ausgaben einbringen. Richten Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens zum 31.10. für das Folgejahr an das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP).

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

- die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, - deren Mitgliedsorganisationen in Bayern, - auf Landesebene wirkende oder andere fachlich anerkannte Verbände und - sonstige Fortbildungsanbieterinnen/Fortbildungsanbieter.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Sie legen für Ihren Antrag ein Fortbildungsprogramm mit einer Auflistung aller geplanten Maßnahmen und einen Kosten- und Finanzierungsplan mit den vorgesehenen Teilnehmerbeiträgen vor. - Sie erarbeiten für jede geplante Fortbildungsmaßnahme ein Konzept. - Sie führen die geplante Fördermaßnahme mit mindestens 8 Teilnehmenden durch, die im Freistaat Bayern ihre Tätigkeit ausüben. Die maximale Teilnehmendenzahl beträgt 25 Personen.

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 21. Dezember 2020, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 21 vom 13. Januar 2021.

Ähnliche Förderprogramme

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.