Zum Inhalt
Menü
Landaktuell gelistetZuschuss

Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen (KoKi – Netzwerk frühe Kindheit)

Wenn Sie als Kommune eine regionale Koordinierende Kinderschutzstelle aufbauen und betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Personalkosten erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Ebene
Land
Fördergebiet
Bayern
Förderbereich
Gesundheit & Soziales
Förderberechtigte
Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei der Einführung sozialer Frühwarn- und Fördersysteme zur Weiterentwicklung des präventiven Kinderschutzes. Sie bekommen die Förderung für die Einrichtung und den Betrieb einer regionalen koordinierenden Kinderschutzstelle. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 16.500 EUR pro Jahr für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern.

Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft:

Sie müssen

- für den Aufbau, die Erweiterung, Pflege und Weiterentwicklung verbindlicher regionaler Netzwerke zur frühzeitigen Unterstützung von Familien sorgen, - Eltern an geeignete Netzwerkpartner vermitteln, - gemeinsam mit den Netzwerkpartnern eine Kinderschutzkonzeption erstellen, die vom Jugendhilfeausschuss beschlossen und von den Netzwerkpartnern unterzeichnet wird und die innerhalb des Netzwerks Verantwortlichkeiten klar zuordnet, - eine Eigenbeteiligung mindestens in Höhe der staatlichen Förderung übernehmen.

Die Koordinierende Kinderschutzstelle muss mit Fachkräften besetzt sein,

- die zumindest 1,5 Vollzeitstellen abdecken, - die ein Hochschulstudium in „Sozialer Arbeit“ oder eine mindestens gleichwertige Ausbildung in einer anderen geeigneten Fachrichtung abgeschlossen haben und - die über die notwendigen Fach- und Rechtskenntnisse verfügen.

Verfahrensablauf

Reichen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres bei der zuständigen Bezirksregierung ein.

Ähnliche Förderprogramme

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.