Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen
Wenn Sie als Kommune oder mit mehreren Kommunen zusammen eine Energieagentur in Bayern gründen und betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Bayern
- Förderberechtigte
- Kommune
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Bayern unterstützt die Gründung und den Betrieb regionaler Energieagenturen durch eine oder mehrere kommunale Gebietskörperschaften. Sie bekommen die Förderung für
- die in den ersten 5 Betriebsjahren anfallenden Personal- und Sachkosten der neu gegründeten Energieagentur sowie - die Kosten für externe Coaching- und Beratungsleistungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist degressiv gestaffelt und beträgt in den ersten 5 Jahren nach Gründung der Energieagentur
- im 1. Jahr bis zu 70 Prozent, - im 2. Jahr bis zu 60 Prozent, - im 3. Jahr bis zu 50 Prozent, - im 4. Jahr bis zu 40 Prozent und - im 5. Jahr bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch insgesamt höchstens EUR 200.000. Zusätzlich bekommen Sie für
- externe Coaching-Leistungen einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der anfallenden Ausgaben, jedoch maximal EUR 15.000, - externe Beratungsleistungen einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der anfallenden Ausgaben, jedoch maximal EUR 10.000. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und zusammen mit den Stellungnahmen der regionalen Selbstverwaltungsorganisationen an die Regierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Der Sitz der zu gründenden Energieagentur muss in einer Planungsregion liegen, in der noch kein ausreichendes Angebot an kommunalen Energieagenturen vorhanden ist. Normalerweise ist der Bedarf bei bis zu 2 Energieagenturen gedeckt. In Planungsregionen mit einer Bevölkerung von mehr als 1 Million Einwohnerinnen und Einwohnern kann eine höhere Anzahl erforderlich sein. - Sie müssen den dem Förderzweck entsprechenden Bestand der Energieagentur für mindestens 6 Jahre garantieren. - Zu den Aufgaben Ihrer Energieagentur gehören - produkt- und anbieterneutrale Beratungen von Bürgerinnen und Bürgern, Handwerk, Handel, Industrie und Kommunen über konkrete Handlungsmöglichkeiten, insbesondere kostenfreie Erstberatungen zum Abbau bestehender Hemmschwellen sowie - die Teilnahme an kommunalen/regionalen Aktionen und am Erfahrungsaustausch regionaler Energieagenturen.
- Die Selbstbeteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften an dem Gründungsvorhaben muss insgesamt über 50 Prozent betragen.
Rechtsgrundlage
Grundsätze des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 20. Januar 2023, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 54 vom 1. Februar 2023.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.