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Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ

Wenn Sie als Unternehmen und Freiberuflerin oder Freiberufler in ein Vorhaben zur Energieerzeugung erneuerbarer Energien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Ebene
Land
Fördergebiet
Bayern
Förderberechtigte
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Bayern unterstützt gemeinsam mit der KfW Bankengruppe Sie als Unternehmen und Freiberuflerin oder Freiberufler bei der Finanzierung von Vorhaben im Bereich der Energieerzeugung erneuerbarer Energien, einschließlich Speicherung und Integration ins Stromnetz. Sie bekommen die Förderung für Neu- und Modernisierungsinvestitionen in

- eine Anlage zur Strom- oder Wärme-/Kälteerzeugung auf Basis von erneuerbarer Energien, - Speichersysteme für Strom aus erneuerbaren Energien, - Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Sie bekommen die Förderung auch für Investitionsmaßnahmen, die der

- Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot (zum Beispiel betriebliches/überbetriebliches Lastmanagement, um flexible Lasten für das Stromversorgungssystem nutzbar zu machen) sowie - Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel der systemverträglichen Integration von erneuerbaren Energien in das Energiesystem dienen. Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt EUR 10 Millionen. Damit können Sie normalerweise bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben finanzieren. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 25.000. Wenn ein Darlehen bis EUR 2 Millionen bankmäßig nicht ausreichend abgesichert werden kann, kann die LfA Förderbank Bayern eine 50-prozentige Haftungsfreistellung übernehmen. Den Energiekredit Regenerativ beantragen Sie bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, deren Jahresumsatz EUR 500 Millionen nicht übersteigt, - Genossenschaften (zum Beispiel Bürgerenergiegenossenschaften), erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Vereine sowie rechtsfähige Stiftungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Es gelten die Bestimmungen des Bayerischen Energiekreditprogramms. - Sie führen Ihre Investitionen im Freistaat Bayern durch. - Ihre Maßnahmen zur Stromerzeugung erfüllen die technischen Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). - Ihr Vorhaben muss mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein. - Wenn Sie eine Stromerzeugungs- oder Kraft-Wärme-Kopplung-Anlage auf Basis fester Biomasse mit einer Leistung von 20 Megawatt (MW) und mehr betreiben, müssen Sie nachhaltige Biomasse-Brennstoffe nachweislich einsetzen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

- Grundstückskosten, - Betriebs-, Finanzierungs- und Unterhaltskosten, - Investitionen in die Erzeugung von Biogas, - Anlagen zu Erzeugung von Strom aus Wasserkraft mit einer Leistung von mehr als 20 Megawatt (MW), - Anlagen zur ausschließlichen Wärmeerzeugung aus Biomasse von mehr als 2 MW, - Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist, - Privatpersonen, - Landwirtinnen und Landwirte sowie - Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen.

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 14. März 2024, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 148 vom 27. März 2024; Merkblatt der LfA Förderbank Bayern vom 2. Mai 2024; Rundschreiben Nr. 16 der LfA Förderbank Bayern vom 30. April 2024.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.