Bayerisches Energieforschungsprogramm
Wenn Sie als Unternehmen in die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Bayern
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen bei der Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien sowie bei der Durchführung von Studien in diesem Bereich. Sie erhalten die Förderung für
- einzelbetriebliche Vorhaben zu Produkten, Verfahren und Dienstleistungen (industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung), - technische Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld der industriellen Forschung beziehungsweise der experimentellen Entwicklung, - Energieeffizienzmaßnahmen, die es Ihnen ermöglichen, die Energieeffizienz durch nicht gebäudebezogene Maßnahmen zu verbessern, und die der Demonstration und Einführung neuer Technologien beziehungsweise neuer technologischer Ansätze dienen, - Investitionen zur Förderung erneuerbarer Energien, von erneuerbarem Wasserstoff und von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung (ausgenommen: Strom aus erneuerbarem Wasserstoff), die der Demonstration und Einführung neuer Technologien beziehungsweise neuer technologischer Ansätze dienen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Unternehmen
- bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Vorhaben der industriellen Forschung, - bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Vorhaben der experimentellen Entwicklung, - bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für technische Durchführbarkeitsstudien, - bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Energieeffizienzmaßnahmen, - bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Demonstrationsvorhaben im Bereich erneuerbarer Energien. Sind Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß KMU--kleine und mittlere Unternehmen-Definition der EU, ist eine Erhöhung der Fördersätze um 10 Prozent möglich. Bei Demonstrationsvorhaben richtet sich die Höhe des Zuschusses für kommunale Gebietskörperschaften und Träger kirchlicher oder anderer Einrichtungen nach den Förderhöchstsätzen der Artikel 38 und 41 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Richten Sie Ihre Skizzen und Anträge bitte vor Beginn der Maßnahme über das elektronische Antragsverfahren (ELAN) (siehe weiterführende Links) an den vom Freistaat Bayern beauftragten Projektträger Forschungszentrum Jülich GmbH.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern.
Bei Demonstrationsvorhaben sind darüber hinaus auch kommunale Gebietskörperschaften sowie Träger kirchlicher und vergleichbarer Einrichtungen im Freistaat Bayern antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss - mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein, - einen Innovationsgehalt aufweisen, der über den Stand der Technik hinausgeht, - in seinen wesentlichen Teilen im Freistaat Bayern durchgeführt werden.
- Sie müssen bei der Antragstellung bereits über spezifische Forschungs- und Entwicklungskapazitäten und -erfahrungen verfügen.
Nicht förderfähig sind Unternehmen, die einer Rückforderung der Europäischen Union nicht Folge geleistet haben, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 22. November 2023, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 601 vom 6. Dezember 2023.
Hinweis
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.