Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung (BerFöR)
Wenn Sie als anerkanntes Beratungsunternehmen Landwirtinnen und Landwirte, Gärtnerinnen und Gärtner oder Winzerinnen und Winzer zu betrieblichen Fragen beraten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Bayern
- Förderbereich
- Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Bayern fördert Beratungsleistungen für Landwirtinnen und Landwirte, Gärtnerinnen und Gärtner oder Winzerinnen und Winzer. Als anerkannter Beratungsanbieter erhalten Sie die Förderung für
- die Beratung von Einzelbetrieben zu den Themen Produktionstechnik und Ökonomik innerhalb des Betriebszweigs, Arbeitswirtschaft, Betriebszweigauswertungen oder landwirtschaftliches Bauen, - sonstige Beratungsleistungen wie die Leitung von Arbeitskreisen, die Durchführung von Workshops, Feld- und Weinbergbegehungen, den Betrieb einer Fach-Hotline oder Beratungen zur Umstellung auf ökologischen Landbau. Sie erhalten die Förderung in Form von Pauschalsätzen je Leistungseinheit. Bei der Beratung von Einzelbetrieben beträgt die Pauschale bis zu EUR 60,00 je Beratungsstunde. Für Betriebszweigauswertungen liegt die Pauschale bei EUR 400,00 pro Wirtschaftsjahr und Betriebsstätte. Bei sonstigen Dienstleistungen und Beratungen hängt die Höhe der Förderpauschale von der Maßnahme ab und beträgt zwischen EUR 2,40 und EUR 2.700. Landwirtinnen und Landwirte, Gärtnerinnen und Gärtner und Winzerinnen und Winzer (Begünstigte) reichen ihren Antrag vor Beratungsbeginn bei den Beratungsanbietern ein. Beratungsanbieter richten ihren Antrag bis spätestens 31.10. für das Folgejahr an die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk). Bei einer Betriebszweigauswertung stellen Sie Ihren Antrag bis zum 31.7. für die Auswertung des vorangegangenen Wirtschaftsjahres.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nach dem bayerischen Agrarwirtschaftsgesetz (BayAgrarWiG) anerkannte Beratungsanbieter.
Begünstigte sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß KMU-Definition der EU, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Bayern haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen - die Beratungen im Verbund mit der staatlichen Beratung durchführen, - jährlich zur Qualitätssicherung stichprobenartig Ihre Kundinnen und Kunden zur Beratung befragen, - in Ihrer Rechnung die Höhe der Förderung durch den Freistaat Bayern und die abgerechneten Stunden aufführen und - Ihre Beratungen entsprechend der Fördersumme verbilligen.
- Je nach Vorhaben gelten weitere spezifische Voraussetzungen.
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus vom 15. Februar 2024, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 127 vom 6. März 2024.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.