Zum Inhalt
Menü
Landaktuell gelistetZuschuss

Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald

Wenn Sie Ihren Wald naturschonend bewirtschaften und dadurch gefährdete Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
–
Ebene
Land
Fördergebiet
Bayern
Förderberechtigte
Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der naturschutzorientierten Forstwirtschaft und fördert Maßnahmen, mit denen Sie

- die Vielfalt an geschützten und gefährderten Arten und Lebensräumen erhalten, - den Biotopverbund BayernNetzNatur unterstützen und - Lebensraumtypen, Tier- und Pflanzenarten der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie erhalten und entwickeln. Sie bekommen die Förderung für den Erhalt oder die Wiederherstellung von

- Stockausschlagwäldern, - Biberlebensräumen, - Altholzinseln, - Biotopbäumen. Darüber hinaus können Sie gefördert werden, wenn Sie

- auf forstliche Bewirtschaftung verzichten, - bei vollständigem Nutzungsverzicht lichte Waldstrukturen schaffen oder - Totholz im Wald belassen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme ab. Ihren Antrag reichen Sie vor Beginn der Maßnahme innerhalb des jährlich festgelegten Antragszeitraums beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ein.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

- private und körperschaftliche Waldbesitzende, - Rechtler, - von Waldbesitzenden beauftragte Vereine und Verbände sowie - Vereinigungen von Waldbesitzenden.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Ihre Maßnahmen müssen - den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen, - waldrechtliche Vorschriften berücksichtigen, - den geplanten Naturschutzzweck erreichen und - auf einer flurstückmäßig bezeichneten (Teil-)Fläche durchgeführt werden, - in der in Abschnitt 2 der Richtlinie beschriebenen Gebietskulisse durchgeführt werden.

- Darüber hinaus müssen Sie je nach Vorhaben weitere spezifische Bedingungen zu erfüllen. - Je nach nach Art Ihres Vorhaben müssen Sie einen Verpflichtungszeitraum oder eine Zweckbindungsfrist von 5 oder 12 Jahren einhalten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien.

Rechtsgrundlage

Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 14. Januar 2021, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 88 vom 3. Februar 2021; zuletzt geändert durch Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 21. Juni 2023, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 326 vom 5. Juli 2023.

Ähnliche Förderprogramme

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.