Förderung von Eigenwohnraum im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms
Wenn Sie als Haushalt mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Bayern
- Förderbereich
- Wohnungsbau & -modernisierung
- Förderberechtigte
- Privatperson
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Bayern unterstützt Haushalte, die keinen angemessenen Wohnraum finden und auf Unterstützung angewiesen sind, beim Bau oder Kauf eines Einfamilienhauses, Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung. Sie erhalten die Förderung für
- die Schaffung von Wohnraum durch Neubau, Änderung oder Erweiterung eines Gebäudes oder - den Kauf eines neu gebauten oder eines vorhandenen Wohnraums, den Sie selbst nutzen. Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt maximal ein Drittel der Gesamtkosten des selbst genutzten Wohnraums. Die Bagatellgrenze liegt bei 15.000 EUR. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, deren Gesamteinkommen die in Artikel 11 Absatz 1 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) bestimmten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Wohnung muss angemessen groß und abgeschlossen sein. In einem Zweifamilienhaus können Sie die Förderung nur für die Wohnung erhalten, die Sie selbst nutzen. - Sie erbringen einen Eigenanteil von 20 Prozent der Gesamtkosten. - Mit der Verkäuferin oder dem Verkäufer der Immobilie dürfen Sie nicht in gerader Linie verwandt sein. - Bei einem Zweiterwerb, also dem Kauf einer Bestandsimmobilie, müssen die veranschlagten Gesamtkosten angemessen sein und dürfen die Kosten eines vergleichbaren Neubaus nicht übersteigen. - Es gelten die sonstigen technischen Förderungsvoraussetzungen der Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023).
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung vom 3. Januar 2005, Allgemeines Ministerialblatt 2005, S. 9; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 1. Dezember 2023, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 630 vom 20. Dezember 2023.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.