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Landaktuell gelistetZuschuss

Schulgeldreduzierung Gesundheitsfachberufe (VwVSchulRed)

Wenn Sie in der Ausbildung von Gesundheitsfachkräften tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Ebene
Land
Fördergebiet
Baden-Württemberg
Förderbereich
Aus- & Weiterbildung
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Ausbildung in ausgewählten Gesundheitsfachberufen durch die teilweise Übernahme des monatlichen Schulgeldes, das Sie als Ersatz- oder Ergänzungsschule erheben. Gefördert werden Ausbildungen in folgenden Gesundheitsfachberufen:

- Physiotherapie, - Logopädie, - Ergotherapie, - Podologie, - Medizinisch-Technische Assistenz, - Diätassistenz, - Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei

- Ersatzschulen jährlich pro Schülerin oder Schüler und Monat maximal EUR 40,00, - Ergänzungsschulen jährlich pro Schülerin oder Schüler und Monat maximal EUR 140,00. Richten Sie Ihren Antrag bitte an Ihr zuständiges Regierungspräsidium.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Ersatz- und Ergänzungsschulen in freier Trägerschaft.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Sie müssen - das monatliche Schulgeld um den vom Land gewährten Betrag tatsächlich absenken, - die Schulgeldreduzierung möglichst gleichmäßig auf den Förderzeitraum (Januar bis Dezember des Förderjahres) verteilen, - die Schülerinnen und Schüler bei der Absenkung des Schulgeldes gleich behandeln.

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration vom 11. Mai 2023, Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg Nr. 5 vom 31. Mai 2023, S. 234.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.