Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) in Baden-Württemberg
Als anerkannte Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) in Baden-Württemberg können Sie für die Durchführung des FÖJ--Freiwillige Ökologische Jahr einen Zuschuss beantragen.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Baden-Württemberg
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Baden-Württemberg fördert anerkannte Träger für die Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ). Sie erhalten eine Förderung für die monatlich auf die Freiwilligen bezogenen Ausgaben, insbesondere
- das Taschengeld und die Sozial- und Unfallversicherungsbeiträge, - die Sach- und Verwaltungsausgaben des Trägers für die Durchführung des FÖJ--Freiwillige Ökologische Jahr sowie - die pädagogische Begleitung, soweit diese nicht durch Bundesmittel gedeckt ist. Die Landesförderung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung von bis zu 445,00 EUR pro Freiwilligen und Monat gewährt.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag auf Förderung stellen Sie elektronisch beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Für die Antragstellung sind die vom Land für den jeweiligen Förderjahrgang zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.
Fristen
Der Antrag ist bis spätestens 1. März für den im selben Jahr beginnenden Förderzeitraum zu stellen.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.