ProBeruf – Berufserprobung in überbetrieblichen Bildungsstätten
Wenn Sie als Träger einer Bildungsstätte in Baden-Württemberg vertiefte Berufsorientierungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I an allgemeinbildenden Schulen planen und umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Eckdaten
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Baden-Württemberg
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Träger einer Bildungsstätte bei der Organisation und Durchführung vertiefter Berufsorientierungsmaßnahmen (BO) in überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS) für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I an allgemeinbildenden Schulen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt
- EUR 20,00 je Schülerin und Schülerin für Vor- und Nachbereitung, - EUR 20,00 je Schülerin und Schüler und je Tag für praxisorientierte BO-Tage, - EUR 20,00 je Schülerin und Schüler für ein individuelles 1:1-Reflexionsgespräch. Richten Sie Ihren Antrag ab 2025 für eine Förderung ab 1.9. desselben Jahres bis zum 31.8. des Folgejahres vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bis zum 15.6. eines Jahres an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften mit Sitz in Baden-Württemberg, die Träger von Bildungsstätten sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als Träger einer Bildungsstätte müssen Sie in mindestens 5 Berufsfeldern überbetriebliche Lehrlingsunterweisung anbieten oder über eine entsprechende Erfahrung in der beruflichen Erstausbildung verfügen. - Ihre Maßnahmen müssen an die Potenzialanalyse anknüpfen, die an den baden-württembergischen Hauptschulen, Werkrealschulen und Realschulen ab Klasse 7 verbindlich durchzuführen ist. - Sie stellen sicher, dass die teilnehmenden Jugendlichen eine praktische Einweisung über einen Zeitraum von mindestens 5 bis maximal 10 Tagen (BO-Tage) erhalten. Bei 10-tägigen Maßnahmen sind insgesamt circa 80 Stunden je Schülerin und Schüler zu investieren, wobei die tägliche Anwesenheit von 7 Stunden (inklusive Pausen) nicht überschritten werden darf. Die verbleibende Zeit ist für die Vor- und Nachbereitung und ein 1:1-Reflexionsgespräch (30 Minuten je Schülerin und Schüler) zu nutzen. - Die Jugendlichen durchlaufen - bei einer 5-tägigen Maßnahme mindestens 2 von 4 angebotenen Berufsfeldern aus 4 Berufshauptfeldern (Sozial-, Pflege- und Gesundheitsberufe; kaufmännisch-verwaltend, Hotel, Gastronomie, Tourismus; gewerblich-technische Industrieberufe und naturwissenschaftliche Berufe; handwerkliche Berufe), - ab einer 7-tägigen Maßnahme mindestens 3 von 5 Berufsfeldern aus den 4 Berufshauptfeldern.
- Sie halten die Gruppengröße von maximal 15 Jugendlichen ein. - Die während Ihrer Maßnahme festgestellten Kompetenzen, Neigungen, Interessen und individuellen Entwicklungspotenziale der Teilnehmenden dokumentieren Sie in einem Zertifikat, das Sie am Ende der Maßnahme aushändigen. - Sie führen die Maßnahmen grundsätzlich getrennt von der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung durch. - Während und am Ende der Berufsorientierungsmaßnahme erhält jede Schülerin und jeder Schüler regelmäßige und fundierte Rückmeldungen. - Eine regelmäßige Teilnahme der Jugendlichen ist erforderlich. Sie müssen - bei einer geplanten Durchführung von bis zu 6 praxisorientierten BO-Tagen mindestens 3 dieser BO-Tage erfolgreich absolvieren, - bei einer geplanten Durchführung von 7 und mehr praxisorientierten BO-Tagen mindestens 5 dieser BO-Tage erfolgreich absolvieren.
Rechtsgrundlage
Merkblatt des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg vom 12. April 2023; Informationen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Stand Januar 2024.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.