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Landaktuell gelistetZuschuss

Förderung der technischen und ökologischen Modernisierung der kleinen Wasserkraft

Wenn Sie eine kleine Wasserkraftanlage oder ein Querbauwerk besitzen oder betreiben und Modernisierungsmaßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Ebene
Land
Fördergebiet
Baden-Württemberg
Förderberechtigte
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Eigentümerin und Eigentümer oder als Betreiberin und Betreiber einer kleinen Wasserkraftanlage oder eines Querbauwerks, wenn Sie in die technische und ökologische Modernisierung investieren. Sie bekommen die Förderung für

- die technische Modernisierung von Anlagen, die im Betrieb sind, - Revitalisierungen von bestehenden, momentan nicht im Betrieb befindlichen Anlagen oder Querbauwerken sowie - Anlagen zur Erschließung ökologisch verträglicher Potenziale. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen mindestens 10.000 EUR und höchstens 200.000 EUR, jedoch maximal 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Eigentümerin und Eigentümer oder rechtmäßige Betreiberin und rechtmäßiger Betreiber von Wasserkraftanlagen oder Querbauwerken.

Als Unternehmen müssen Sie die Kriterien der KMU-Definition der EU erfüllen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Ihre Anlage muss eine Leistung - von mindestens 100 kW und - weniger als 1.000 kW erzeugen.

- Für Altfälle gilt eine Leistung von 40 kW oder mehr. - Für Ihr Vorhaben muss eine wasserrechtliche Zulassung der unteren Wasserbehörde vorliegen. - Sie müssen Ihr Vorhaben im Jahr der Bewilligung beginnen.

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vom 10. August 2017; Informationen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Stand April 2023.

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31. März oder 31. Oktober eines Jahres bei der unteren Wasserbehörde ein und senden ihn zusätzlich an das zuständige Regierungspräsidium.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.