Förderprogramme für Unternehmen
1.513 aktuelle Programme der Förderdatenbank des Bundes nennen „Unternehmen“ als Förderberechtigte. Ob ein Vorhaben gefördert werden kann, entscheidet der Fördergeber nach den Richtlinien des Programms.
- Bundbundesweit
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Darlehen - Bundbundesweit
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Darlehen - Bundbundesweit
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Darlehen - Bundbundesweit
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Für Maßnahmen zur Transformation bestehender und zur Errichtung neuer Wärmenetzsysteme, die zu mindestens 75 % durch erneuerbare Energien und Abwärme gespeist werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Zuschuss - Bundbundesweit
Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Zuschuss - Bundbundesweit
Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Wenn Sie in Kommunen Vorhaben zur Minderung von Treibhausgasen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Zuschuss - Bundbundesweit
Bundesförderung – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Darlehen - Bundbundesweit
Bundesförderung – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Darlehen - Bundbundesweit
Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland – Investitionsgarantien
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Wenn Sie als ein Unternehmen Direktinvestitionen im Ausland tätigen, kann die Bundesregierung Investitionsgarantien übernehmen, um Sie in einem politischen Krisenfall abzusichern.
Garantie - Bundbundesweit
Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite (UFK)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Wenn Sie Darlehen für förderungswürdige oder im besonderen Interesse der Bundesrepublik liegende Vorhaben im Ausland vergeben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Bundesgarantien erhalten.
Garantie - Bundbundesweit
Bürgschaften des Bundes und der Länder
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Bürgschaft - Bundbundesweit
Bürgschaften für Leasingfinanzierungen
Die Deutschen Bürgschaftsbanken
Bürgschaft - Bundbundesweit
Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Zuschuss - Bundbundesweit
ERP-Förderkredit Digitalisierung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
DarlehenZuschuss - Bundbundesweit
ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge
- Bundbundesweit
ERP-Förderkredit Innovation
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
DarlehenZuschuss - Bundbundesweit
ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Darlehen - Bundbundesweit
ERP-Förderkredit für KMU ohne Haftungsfreistellung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu 25 Millionen EUR erhalten.
Darlehen - Bundbundesweit
ERP-Gründerkredit – StartGeld
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Darlehen - Bundbundesweit
ERP-VC-Fondsinvestments und Investition im Rahmen des ERP und der Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Mit Unterstützung des ERP-Sondervermögens und des Zukunftsfonds investiert KfW Capital in europäische VC-Fonds mit Deutschlandfokus.
Beteiligung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-05