ERP-Förderkredit für KMU ohne Haftungsfreistellung
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu 25 Millionen EUR erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Existenzgründung & -festigung,Unternehmensfinanzierung
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in, Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Die KfW-Bankengruppe unterstützt gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler bei der Finanzierung von Gründungen, Nachfolge und Vorhaben im In- und Ausland. Sie erhalten die Förderung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) zum Beispiel zur Finanzierung in den folgenden Bereichen:
- Anschaffungen (Investitionen) - Anlagen und Maschinen - Grundstücke und Gebäude - Baukosten - Einrichtungsgegenstände - Firmenfahrzeuge - Betriebs- und Geschäftsausstattung - immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente) - Software
- Laufende Kosten (Betriebsmittel) - liquide Mittel - Personalkosten - Mieten - Marketingkosten - Beratungskosten
- Material- und Warenlager - Unternehmensnachfolge und -beteiligung Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 25 Millionen EUR pro Vorhaben. Sie können damit 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren. Sie stellen Ihren Antrag auf Förderung vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrer Hausbank. Diese leitet Ihren Antrag an die KfW Bankengruppe weiter.
Rechtliche Voraussetzungen
Bei Vorhaben im Inland sind antragsberechtigt:
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, - in- und ausländische Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Bei Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:
- deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Sitz in Deutschland, - Tochtergesellschaften oben genannter deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie - Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung.
Sie gelten als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit weniger als 250 Mitarbeitenden, einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen EUR.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen. - Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen beziehungsweise Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Treuhandkonstruktionen, stille Beteiligungen, Vermögensübertragungen, Finanzierungen von Wohngebäuden sowie Finanzinvestitionen.
Rechtsgrundlage
Merkblatt der KfW Bankengruppe vom 12.12.2024.
Ähnliche Förderprogramme
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.