Zoll – Zusammenarbeit im Zollwesen (2021–2027)
Das Programm unterstützt das einheitliche Handeln der Zollunion und der Zollbehörden in allen EU-Mitgliedstaaten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium der Finanzen (BMF), Europäische Kommission
- Ebene
- EU
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung,Infrastruktur
- Förderberechtigte
- Öffentliche Einrichtung
Kurzzusammenfassung
Das Programm unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden in der gesamten EU und schützt damit die finanziellen und wirtschaftlichen Interessen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten. Schwerpunkte der Förderung sind dabei
- die Vorbereitung und die einheitliche Anwendung des Zollrechts und der Zollpolitik, - die Zusammenarbeit im Zollwesen, - der Aufbau von Verwaltungskapazitäten und von IT-Kapazitäten, - Förderung von Innovationen im Bereich der Zollpolitik. Ziel ist es, den Binnenmarkt durch die Zusammenarbeit der Teilnehmerländer sowie ihrer Zollbehörden zu stärken und vor illegalem Handel zu schützen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 100% der förderfähigen Kosten. Darüber hinaus können auch Aufträge auf der Grundlage öffentlicher Ausschreibungen vergeben werden. Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage jährlicher Arbeitsprogramme, in denen die zu fördernden Maßnahmen sowie die erwarteten Ergebnisse, die Art der Durchführung, die Finanzierungsbeträge sowie der Zeitplan festgelegt werden. Aktuelle Ausschreibungen finden Sie im Internet. In Deutschland wird das Programm durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) koordiniert.
Rechtliche Voraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind die Zollbehörden sowie ggf. weitere Stellen in den teilnehmenden Ländern, die für die Verwaltung der Zölle oder zollbezogene Tätigkeiten zuständig sind.
Die Teilnahme an dem Programm steht neben den EU-Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen auch den Beitrittsländern, den Kandidatenländern und potentiellen Kandidatenländern sowie den Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik offen.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2021/444 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2021, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 87 vom 15. März 2021, S. 1.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.