Gemeinsames Unternehmen für sauberen Wasserstoff (Clean Hydrogen Partnership)
Wenn Sie ein Projekt im Bereich der Forschung und Innovation zu Wasserstofftechnologien planen, das die Ziele des Gemeinsamen Unternehmens für sauberen Wasserstoff (Clean Hydrogen Partnership) unterstützt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Europäische Kommission
- Ebene
- EU
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Forschung & Innovation (themenspezifisch),Mobilität
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Bei dem Gemeinsamen Unternehmen für sauberen Wasserstoff handelt es sich um eine öffentlich-private Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Unternehmen, die Forschung und Innovation zu Wasserstofftechnologien in Europa fördert. Das Gemeinsame Unternehmen soll durch die Finanzierung von Forschung und Innovation in Wasserstofftechnologien zum europäischen Green Deal beitragen. Ziele des Programms sind es,
- einen Beitrag zu leisten zu einem nachhaltigen, dekarbonisierten und vollständig integrierten Energiesystem in der Europäischen Union sowie - die Umsetzung der Wasserstoffstrategie der Europäischen Union voranzubringen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung wird in den einzelnen Aufrufen konkretisiert. Das Gemeinsame Unternehmen für sauberen Wasserstoff veröffentlicht offene, transparente und wettbewerbsorientierte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Die eingegangenen Vorschläge werden unabhängig bewertet und ausgewählt. Sie können sich an diesen Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen beteiligen. Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen werden im Internet veröffentlicht.
Rechtliche Voraussetzungen
Das Gemeinsame Unternehmen für sauberen Wasserstoff richtet sich an Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ?, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Europäischen Union oder in einem anderen mit dem Programm „Horizont Europa“ assozierten Land.
Weitere Voraussetzungen finden Sie in den jeweiligen Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021, Amtsblatt für Europa Nr. L 427 vom 30. November 2021, S. 17.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.