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Gemeinsames Unternehmen für saubere Luftfahrt (Clean Aviation – CAJU)

Wenn Sie ein Projekt im Bereich der Entwicklung innovativer Technologien zur Verringerung der luftfahrtbedingten Emissionen sowie der Lärmbelastung planen,das die Ziele des Gemeinsamen Unternehmens für saubere Luftfahrt (Clean Aviation) unterstützt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Europäische Kommission
Ebene
EU
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Bei dem Gemeinsamen Unternehmens für saubere Luftfahrt handelt es sich um eine öffentlich-private Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der europäischen Luftfahrtindustrie. Ziele sind dabei insbesondere:

- die Verringerung des ökologischen Fußabdrucks der Luftfahrt, - die Sicherstellung, dass luftfahrtbezogene Forschungs- und Innovationstätigkeiten zur globalen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luftfahrtindustrie beitragen, - die Förderung der Forschungs- und Innovationskapazitäten in der europäischen Luftfahrt. Die im Rahmen dieses Programms entwickelten sauberen Luftfahrttechnologien sollen es ermöglichen, dass Luftfahrzeuge künftig 20 Prozent bis 30 Prozent weniger Treibstoff verbrauchen, entsprechend weniger CO2 emittieren und geringere Lärmbelastung verursachen. Die Förderung erhalten Sie als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig. Das Gemeinsame Unternehmen für saubere Luftfahrt veröffentlicht offene, transparente und wettbewerbsorientierte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Die eingegangenen Vorschläge werden unabhängig bewertet und ausgewählt. Sie können sich an diesen Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen beteiligen. Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen werden im Internet veröffentlicht.

Rechtliche Voraussetzungen

Das Gemeinsame Unternehmen für saubere Luftfahrt richtet sich an Unternehmen (auch KMU), Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Europäischen Union oder in einem anderen mit dem Programm „Horizont Europa“ assozierten Land.

Weitere Voraussetzungen finden Sie in den jeweiligen Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021, Amtsblatt für Europa Nr. L 427 vom 30. November 2021, S. 17.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.