Gemeinsames Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa (CBE JU)
Wenn Sie ein Projekt im Bereich biobasierter Forschung und Innovation planen, das die Ziele des Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa (CBE JU) unterstützt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Europäische Kommission
- Ebene
- EU
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Forschung & Innovation (themenspezifisch)
- Förderberechtigte
- Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Bei dem Gemeinsamen Unternehmens für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa handelt es sich um eine öffentlich-private Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und dem Konsortium für biobasierte Industriezweige (BIC). Mit dem gemeinsamen Unternehmen sollen wettbewerbsfähige biobasierte Industriezweige in Europa vorangebracht werden. Ziele sind dabei insbesondere:
- Beschleunigung des Innovationsprozesses und der Entwicklung von innovativen biobasierten Lösungen - Beschleunigung der Markteinführung der bestehenden ausgereiften und innovativen biobasierten Lösungen - Gewährleistung einer hohen Umweltleistung biobasierter Industriesysteme. Die Förderung erhalten Sie als Zuschuss oder Auftragsvergabe. Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig. Das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa veröffentlicht jährlich offene und wettbewerbsorientierte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Sie können sich an diesen Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen beteiligen. Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen werden im Internet veröffentlicht.
Rechtliche Voraussetzungen
Das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa richtet sich an Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie weitere geeignete Akteure in der Europäischen Union oder in einem anderen mit dem Programm „Horizont Europa“ assozierten Land.
Weitere Voraussetzungen finden Sie in den jeweiligen Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021, Amtsblatt für Europa Nr. L 427 vom 30. November 2021, S. 17.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.