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EUaktuell gelistetZuschuss

Forschungsprogramm des Forschungsfonds für Kohle und Stahl

Wenn Sie ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in den Bereichen Kohle oder Stahl durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
–
Ebene
EU
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Der Forschungsfonds für Kohle und Stahl finanziert

- bahnbrechende Forschungs- und Innovationsprojekte in der sauberen Stahlerzeugung, die bis 2030 zu einer nahezu kohlenstofffreien Stahlerzeugung führen sollen, und - Forschungsprojekte, die einen gerechten Übergang im Kohlesektor und in Kohleregionen unterstützen. Der Fonds finanziert Projekte zu folgenden Themen:

- Stahlproduktionsprozesse, - optimierte Nutzung und Schonung von Ressourcen, Energieeinsparungen und industrielle Effizienzsteigerungen, - Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, - Umweltschutz, - Technologien zur Unterstützung von Kohleregionen im Wandel, - Emissionsminderungen bei der Stahlproduktion. Förderfähig sind

- Forschungsprojekte, - Pilotprojekte, - Demonstrationsprojekte, - Begleitmaßnahmen sowie - unterstützende und vorbereitende Maßnahmen. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse auf Kostenteilungsbasis. Die Höhe der Zuschüsse beträgt

- für Forschungsprojekte bis zu 60 Prozent, - für Pilot- und Demonstrationsprojekte bis zu 50 Prozent sowie - für Begleitmaßnahmen, unterstützende und vorbereitende Maßnahmen bis zu 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten. Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von jährlichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die im Förder- und Ausschreibungsportal der EU veröffentlicht werden. Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen endet normalerweise am 15.9. eines Jahres.

Rechtliche Voraussetzungen

Um eine Förderung aus diesem Forschungsfonds zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Antragsberechtigt sind

- Unternehmen, - Forschungseinrichtungen, - Hochschulen und - andere Einrichtungen,

die im Bereich der Kohle- und Stahlforschung tätig sind.

Organisationen aus Bewerberländern oder Drittländern können sich an dem Programm beteiligen, erhalten jedoch keine finanzielle Unterstützung im Rahmen des Programms.

Rechtsgrundlage

Entscheidung des Rates vom 29. April 2008 (2008/376/EG), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 130 vom 20. Mai 2008, S. 7; zuletzt geändert durch Beschluss (EU) 2021/1094 des Rates vom 28. Juni 2021, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 236 vom 5. Juli 2021, S. 69.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.