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Kredit „Altersgerecht Umbauen“

Wenn Sie in einem bestehenden Wohngebäude Barrieren für ältere Menschen abbauen und den Schutz vor Einbruch verbessern oder auch eine barrierefrei umgebaute Immobilie kaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Ebene
Bund
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Die KfW-Bankengruppe fördert Umbaumaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden, um die Barrierefreiheit und den Einbruchschutz zu verbessern. Sie erhalten den Kredit für folgende Einzelmaßnahmen im Bereich Barrierereduzierung:

- Wege zu Gebäuden und im Wohnumfeld, - Eingangsbereiche und Wohnungszugänge, - Überwindung von Treppen und Stufen, - Raumaufteilung, - Schwellenabbau, - Badumbau, - Maßnahmen an Sanitärräumen, - Umbauten zur Erleichterung der Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag, - Gemeinschaftsräume, - Mehrgenerationenwohnen, - Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus“. Gefördert werden im Bereich Einbruchschutz:

- einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, - einbruchhemmende Garagentore und -zugänge, die mit dem Wohnhaus verbunden sind, - Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, - Nachrüstsysteme für vorhandene Fenster, - einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen, - Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, - Gefahrenwarnanlagen, - Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion. Außerdem können Sie eine Förderung für den Kauf einer neu umge­bauten Immobilie (Ersterwerb) erhalten. Die Höhe des Darlehens beträgt maximal 50.000 EUR je Wohneinheit. Damit können Sie bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanzieren.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Investorinnen und Investoren von förderfähigen Maßnahmen. Dies sind zum Beispiel:

- Wohnungseigentümergemeinschaften, - Wohnungsunternehmen, - Wohnungsgenossenschaften, - Bauträger, - Körperschaften, - Anstalten des öffentlichen Rechts - Privatpersonen wie Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer von Wohnimmobilien oder Mieterinnen und Mieter.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Die Umbaumaßnahmen betreffen Wohngebäude oder Eigentumswohnungen. - Wenn Sie ein neu barrierereduziertes Wohngebäude oder eine neu barrierereduzierte Eigentumswohnung kaufen, müssen Sie innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme und vor Unterzeichnung des Kaufvertrags Ihren Antrag stellen. - Die Maßnahmen erfüllen die technischen Anforderungen, die in der Anlage der Förderrichtlinie genannt sind. - Ein Fachunternehmen führt die Baumaßnahmen durch. - Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Nicht gefördert werden

- Ferienhäuser, - Ferienwohnungen, - Wochenendhäuser, - Einrichtungen, die unter die Landesgesetze und Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Heimordnungsrechts der Länder fallen, - Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben.

Rechtsgrundlage

Merkblatt der KfW-Bankengruppe, Stand Oktober 2023.

Verfahrensablauf

Den Kredit beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die KfW weitergeleitet.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.