Investition im Rahmen der Impact Facility
KfW Capital investiert über die Impact Facility in deutsche und europäische VC-Fonds, die neben der finanziellen Rendite auch darauf abzielen, durch ihre Investitionen messbare soziale oder ökologische Effekte zu erzielen.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Digitalisierung,Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,Forschung & Innovation (themenoffen)
- Förderberechtigte
- Unternehmen
Kurzzusammenfassung
KfW Capital investiert im Rahmen der Impact Facility in dezidierte Impact-VC-Fonds, welche neben einer finanziellen eine soziale und/oder ökologische Rendite anstreben. Antragsberechtigt sind in Deutschland investierende VC-Impact-Fonds. Die Förderung erfolgt als Beteiligung. Die VC-Fonds können aus Mitteln der Fazilität bis maximal 15.000.000 EUR beziehungsweise bis zu 25 Prozent ihres Fondsvolumens erhalten. Die Impact Facility ist der 11. Baustein des Zukunftsfonds des Bundes, der zum Ziel hat, die Wachstumskapitalfinanzierung innovativer Technologieunternehmen bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus deutlich zu stärken. Bis zu 200.000.000 EUR stehen für die Impact-Investments bis 2030 zur Verfügung. Wie bei allen anderen Programmen auch, durchlaufen die VC-Fonds die marktübliche Due Diligence (DD) von KfW Capital, unter ausgeweiteter Prüfung der Impact-bezogenen Fähigkeiten und Prozesse.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Zielfonds müssen das Thema Impact durch folgende Punkte systematisch adressieren:
- Darlegen der eigenen Wirkungslogik, um thematische Wirkungsbereiche, deren gesellschaftlichen Bedarf und den Ansatz zur Erreichung der Wirkung aufzuzeigen (Intentionalität) - Definition von wirkungsbezogenen Zielen und Konzept zur kontinuierlichen Messung der Zielerreichung - Berücksichtigung der Erreichung der oben genannten Impact Ziele an der Partizipation des Fondsmanagers an Gewinnen (Carried Interest) durch sogenannte Impact-Carry
Weitere Kriterien, die die Fonds erfüllen müssen:
- Der Fondssitz befindet sich in Deutschland oder Europa. - Die Zielfonds müssen klassifiziert sein nach Artikel 8 oder 9 der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). - Die Zielfonds investieren in junge, innovative und technologieorientierte Unternehmen mit einer dem Geschäftsmodell inhärenten Wirkung. Hierbei muss mindestens die von KfW Capital investierte Summe in Unternehmen mit Sitz in Deutschland investiert werden. - Die Zielfonds haben ein unabhängiges privates Management, welches für die Investitionsstrategie relevante (Impact-)Erfahrung und Track Record vorweisen kann. - Die Zielfonds haben klare Investitions- und Exitstrategien.
Rechtsgrundlage
Programm laufend
Verfahrensablauf
Als Manager von VC-Fonds können Sie sich zur Kontaktaufnahme an KfW Capital wenden.
Bearbeitungsdauer
Es findet eine ausführliche Due Diligence statt, dementsprechend variiert die Bearbeitungsdauer.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.