Gründungszuschuss
Wenn Sie arbeitslos sind und den Sprung in die Selbstständigkeit wagen, kann die Bundesagentur für Arbeit Ihnen mit einem Zuschuss die ersten Schritte erleichtern.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Existenzgründung & -festigung
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Die Bundesagentur für Arbeit kann Sie, wenn Sie arbeitslos sind, mit dem Gründungszuschuss bei Ihrem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen. Der Gründungszuschuss ist in 2 Phasen unterteilt:
- 6 Monate lang erhalten Sie monatlich einen Zuschuss in der Höhe Ihres letzten Arbeitslosengelds. Zusätzlich bekommen Sie 300,00 EUR monatlich als Zuschlag für die gesetzlichen Sozialversicherungen. - Wenn Sie nachweisen, dass Sie hauptberuflich selbstständig tätig sind, erhalten Sie anschließend neun Monate lang eine Förderung von je 300,00 EUR. Den Gründungszuschuss beantragen Sie bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit, bevor Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben. Der Gründungszuschuss schließt andere Förderungen zur Existenzgründung nicht aus.
Rechtsgrundlage
Informationen der Bundesagentur für Arbeit, Stand: 1/2022; Sozialgesetzbuch, Drittes Buch (§§ 93 f. SGB III)
Ähnliche Förderprogramme
- INVEST – Zuschuss für WagniskapitalBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- EinstiegsgeldBundesagentur für Arbeit (BA)
- Förderung von Transferhubs (F.A.S.T--Forschung, Ausgründungen, Skalierung, Transfer)Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Förderung im Rahmen der Stärkung des Gründungsgeschehens in den Lebenswissenschaften „GO-Bio next“Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Förderung von Start-ups im Bereich der Kommunikationssysteme – StartUpConnect im Rahmen des Forschungsprogramms Kommunikationssysteme „Souverän. Digital. Vernetzt.“Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Förderung eines Beratungsnetzwerks im HandwerkBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.