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Bundaktuell gelistetZuschuss

Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)

Wenn Sie innovative Vorhaben in den Bereichen Wohnungsbau und Städtebau planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Ebene
Bund
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Der Bund unterstützt innovative Planungen und Maßnahmen im Wohnungsbau und Städtebau. Gefördert werden:

- die wissenschaftliche Begleitung von Planungs- und Bauvorhaben (Modellvorhaben), - Fachgutachten, - Initiativen und Fachveranstaltungen sowie - die Dokumentation guter Beispiele. Die Themen werden gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium definiert und mit den Ländern abgestimmt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der einzelnen Maßnahme und kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die Förderung erfolgt im Rahmen von gesonderten Ausschreibungen. Bewerbungen für Modellvorhaben können Sie beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt im Bereich der Modellvorhaben sind Akteure des Wohnungsbaus und Städtebaus.

Als Antragsteller müssen Sie sich in Abstimmung mit dem jeweiligen Bundesland bewerben.

Rechtsgrundlage

Richtlinien vom 2. November 1987.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.